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19. Oktober 2011 |

Marktführer im Visier

Die EU-Kommission hat gegen die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
EU ermittelt gegen die Altstoff Recycling Austria AG (ARA)

19.10.2011 – Österreicher trennen ihre Abfälle fast noch leidenschaftlicher als die Deutschen. Davon profitierte bislang im Wesentlichen die Altstoff Recycling Austria AG (ARA). Gegen das Unternehmen hat die EU-Wettbewerbsbehörde jetzt allerdings ein Verfahren eingeleitet.

Österreich, so schreibt die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) auf ihren Webseiten, hat „das bequemste Verpackungssammelsystem der Welt.“ Durch Abschluss einer Lizenzvereinbarung könnten alle in- und ausländischen Hersteller, Importeure, Abpacker, Abfüller und Vertreiber von Verpackungen ihre Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bequem auf die ARA übertragen. Die meisten haben das in der Vergangenheit auch getan. In Österreich sammelt die ARA nach eigenen Angaben aus Gewerbe und mittlerweile 1,4 Millionen Haushalten Verpackungsabfälle aller Art ein.

Die EU-Kommission beurteilt diesen Erfolg womöglich anders. Die Generaldirektion Wettbewerb hat gegen das österreichische Unternehmen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Brüsseler Behörde erklärte Mitte Juli, es gebe Bedenken, dass die ARA ihre Wettbewerber daran hindern könnte, in die Märkte für Entsorgung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus Haushalten und Gewerbe einzutreten bzw. ihre dortigen Positionen auszubauen. Dies wäre ein Verstoß gegen das EU-Kartellrecht. Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbietet „Verhaltensweisen von Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts bezwecken oder bewirken.“ Artikel 102 untersagt die „missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen“.

Eine Einleitung des förmlichen Verfahrens bedeute allerdings nicht, dass Beweise für einen Verstoß vorliegen, sondern lediglich, dass der Fall vorrangig untersucht werde, betont die EU-Kommission. Die Untersuchung werde sich darauf konzentrieren, ob die ARA ihre beherrschende Stellung am Markt missbraucht habe – insbesondere durch die Behinderung des Zugangs zu seiner Infrastruktur, die erforderlich ist, um in dem Markt tätig zu sein. Was das bedeutet, zeigen die Erfahrungen aus Deutschland. Wettbewerber in der Verpackungsentsorgung müssen flächendeckend ihre Dienstleistungen anbieten, das gilt für Deutschland genauso wie für Österreich. Insbesondere kleinere Unternehmen sind dabei darauf angewiesen, dass sie bereits bestehende Sammelbehälter und -systeme mitbenutzen können. Wird ihnen das verwehrt, ist der Zugang zum Markt so gut wie unmöglich.

Die österreichische Verpackungsverordnung trennt scharf zwischen Gewerbe- und Haushaltsabfällen. Da bei der Entsorgung von Verpackungen aus dem Gewerbe seit 1997 Wettbewerb möglich ist, agieren hier neben der ARA auch einige andere Unternehmen, darunter die INTERSEROH austria GmbH, ehemals EVA Erfassen und Verwerten von Altstoffen GmbH. Sie sammelt und verwertet neben gewerblichen Verpackungen auch Elektroaltgeräte und Batterien. Im Bereich der Haushaltsabfälle dagegen ist der Zugang für Wettbewerber bisher ausgesprochen schwierig. Einer Aufstellung des österreichischen Lebensministeriums zufolge – das auch für Umwelt zuständig ist – sind derzeit andere Unternehmen nur bei der getrennten Sammlung von Verbundkartons über eine so genannte Öko-Box und in der Entsorgung der Abfälle in Fastfood-Restaurants aktiv.

Für den Abschluss von EU-Kartellverfahren gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer einer Untersuchung hängt unter anderem davon ab, wie komplex der Fall ist und wie gut die betroffenen Firmen mit der Kommission kooperieren. Die ARA bemüht sich, gelassen zu bleiben. Der Vorstand habe volle Unterstützung zur raschen Abwicklung des Verfahrens zugesagt, gleichartige Vorwürfe seien bereits in der Vergangenheit von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde ohne Ergebnis untersucht worden, betont das Unternehmen in einer Stellungnahme. Außerdem sei die ARA schließlich der einzige Anbieter in Österreich.

Das muss nicht so bleiben. Denn Wettbewerb führt auch im Abfallmarkt dazu, dass die Leistungspalette breiter wird, das Kostenbewusstsein steigt und die Preise sinken – auch das haben die Erfahrungen mit der Öffnung des Verwertungsmarktes in Deutschland gezeigt. 2008 kündigte der damalige österreichische Umweltminister Josef Pröll auf Druck des Parlaments eine Novelle der Verpackungsverordnung an, die für mehr Wettbewerb bei Haushaltsabfällen sorgen soll. Josef Pröll ist mittlerweile als Umweltminister abgelöst. Seit Ende 2008 wird das Lebensministerium von Nikolaus Berlakovich geleitet. Der Landwirt lobt zwar die Erfolge der österreichischen Umwelttechnikbranche, unterstreicht auf Kongressen die Beiträge der Recyclingbranche zur Ressourcenschonung und will in den kommenden Jahren das herkömmliche „Plastiksackerl“ durch biologisch abbaubare Kunststoffe ersetzen. Zum Thema Verpackungsverordnung und Wettbewerb im Entsorgungsmarkt schweigt die Behörde seitdem.

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