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19. Oktober 2011 |

Transparente Dienstleistungen bei der Verpackungslizenzierung das A und O

Dr. Andreas Bruckschen arbeitet seit zwei Jahren als Geschäftsführer für den Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE). Vor dem Hintergrund großer Diskrepanzen bei der Mengenmeldung von Verkaufsverpackungen in das duale System setzt sich der BDE seit längerem für einheitliche Standards ein, die zu einer Verbesserung der Situation führen sollen. Wieso Hersteller und so genannte Inverkehrbringer genauso in der Pflicht stehen, für geordnete Prozesse zu sorgen, erklärt er in einem Interview.
Interview mit Dr. Andreas Bruckschen, Geschäftsführer des BDE

19.10.2011 – Dr. Andreas Bruckschen arbeitet seit zwei Jahren als Geschäftsführer für den Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE). Vor dem Hintergrund großer Diskrepanzen bei der Mengenmeldung von Verkaufsverpackungen in das duale System setzt sich der BDE seit längerem für einheitliche Standards ein, die zu einer Verbesserung der Situation führen sollen. Wieso Hersteller und so genannte Inverkehrbringer genauso in der Pflicht stehen, für geordnete Prozesse zu sorgen, erklärt er in einem Interview.

recyclingnews: Der BDE kämpft seit langem für transparente Standards bei der Lizenzierung. Wieso ist das überhaupt notwendig?
Dr. Andreas Bruckschen:Bedauerlicherweise hat die letzte Novelle des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nicht alle Regelungen abschließend geklärt. Wir haben es hier mit einer Reihe von Auslegungstatbeständen zu tun. Der BDE strebt an, alle Auslegungstatbestände einheitlich zu interpretieren. Wir verbinden die Hoffnung damit, dass die Kosten für das duale System letztlich auch von allen Markteilnehmern getragen werden. Da sind Hersteller und Inverkehrbringer genauso in der Pflicht wie duale Systeme und die Kontrollbehörden der Länder.

Branchenexperten sehen einen wesentlichen Grund für die Schieflage darin, dass die für die Kontrolle zuständigen Landesbehörden ihrer Pflicht nicht nachkommen …
Ich kann einerseits nachvollziehen, dass manche Markteilnehmer sich sagen: „Wieso soll ich alle meine Verpackungen korrekt lizenzieren, wenn mich eh niemand überprüft – das Geld kann ich mir auch sparen“. Jedoch stellen wir andererseits seit Mitte vergangenen Jahres fest, dass die Kontrollen der Behörden mittlerweile zunehmen. Zwar sind wir noch nicht soweit, dass dies in allen Bundesländern auf gleichem Niveau und in gleicher Intensität stattfindet, aber das Bewusstsein und die Aktivität wachsen stetig. Daher sollte jeder Marktteilnehmer, ob duales System, Hersteller oder Inverkehrbringer genau abwägen, ob sich das Risiko von rechtswidrigen „kreativen Rechenlösungen“ bei der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen mittelfristig für ihn auszahlt. In letzter Zeit mehren sich die teils hohen Geldstrafen gegen schwarze Schafe.

Worauf müssen Hersteller oder Handelsunternehmen achten, wenn Sie ihre Produkte lizenzieren? Gibt es so etwas wie einen Schnellcheck, um ein seriöses Duales System zu erkennen?
Es muss immer wieder deutlich gesagt werden, dass der Inverkehrbringer mit der Beauftragung eines dualen Systems nicht von seiner Verantwortung befreit ist. Insofern ist er gut beraten, wenn er ein System seines Vertrauens auswählt. Wenn ein Kunde sicher gehen will, dass seine Mengen auch tatsächlich angemeldet werden, kann das BDE-Zertifikat als Orientierungshilfe dienen. (Anmerkung der Redaktion: Dem BDE-Zertifikat haben sich zurzeit sechs duale Systeme angeschlossen: Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH, EKO-PUNKT GmbH, INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, BellandVision GmbH, ZENTEK GmbH & Co. KG sowie die Veolia Umweltservice Dual GmbH. Quelle: BDE-Pressemeldung)

Was ist das Besondere an dem Zertifikat des BDE?
Wesentlicher Erfolgsfaktor des Zertifikats ist die Kontrolle der Mengenmeldung durch einen einheitlichen, unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Mengenmeldungen nach den gleichen Kriterien geprüft werden.

Was sagen Sie zu der jüngsten Kritik an dem Zertifikat? Einige duale Systeme hatten bemängelt, dass nach einer ersten Intentionsbekundung letztendlich nichts passiert sei.
Ich gehe davon aus, dass die tatsächlich getätigten Aussagen verkürzt reflektiert wurden. Im Kern hat ein Systembetreiber noch einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen, einheitliche Standards auch einheitlich auszulegen. Vorzeitige Schlussfolgerungen, bevor das Zertifikat und die damit verbundenen Prüfungen voll zum Tragen kommen, sollten unbedingt vermieden werden.

Neben der Kritik aus den eigenen Reihen haben aber auch drei der neun bundesweit zugelassenen Systeme das Zertifikat erst gar nicht unterzeichnet. Können Sie das nachvollziehen?
Wir bedauern sehr, dass nicht alle Systembetreiber das Zertifikat gezeichnet haben und sich damit einige wenige duale Systeme den einheitlichen Prüfungen und transparenten Mengennachweisen verweigern. Über die Motive möchte ich nicht spekulieren. Jedoch steht es den drei Systembetreibern jederzeit offen, unserer Initiative beizutreten – was uns selbstverständlich sehr freuen würde.

Was halten Sie als BDE von so genannten Lizenzmaklern? Diese stehen immer wieder in der Kritik, rechtliche Grauzonen auszunutzen und so erheblich dazu beizutragen, dass Verpackungsmengen am dualen System vorbeigeschleust werden.
Der Inverkehrbringer sollte seine Aufmerksamkeit nicht nur auf das duale System selbst lenken, sondern auch auf die Mengenmeldung, die sein System beziehungsweise Makler tätigt. Denn nach wie vor gibt es laut einer Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung ein erhebliches Mengen-Delta in Höhe von rund 800.000 Tonnen zwischen Marktmenge und lizenzierter Menge. Insofern ist meine Empfehlung an die inverkehrbringenden Unternehmen, die Maklertätigkeiten in Anspruch nehmen, auf transparente Dienstleistung zu achten. Auch hier haftet letztendlich der Inverkehrbringer.

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