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19. Oktober 2011 |

Verpackungen lizenzieren leicht gemacht – gar nicht mal so einfach!

Die Querelen im dualen System haben im September eine neue Qualität erhalten, die neun dualen Systeme sind in zwei Lager gespalten.
Duales System: Auf der Suche nach Zuverlässigkeit

19.10.2011 – Gut, dass es für den bürokratisch aufwändigen Vorgang, seine Verkaufsverpackungen zu lizenzieren, Experten gibt. Insgesamt neun duale Systeme in Deutschland bieten Herstellern und Händlern an, die Einhaltung der fünften Novelle der Verpackungsverordnung bei der Lizenzierung zu gewährleisten. Leider trügt der Schein: Die Querelen im dualen System haben im September eine neue Qualität erhalten, die neun dualen Systeme sind in zwei Lager gespalten: diejenigen, die den rücksichtslosen Preiskampf auf Kosten von Transparenz und Rechtssicherheit nicht mitgehen möchten sowie die anderen, die nach „Geiz-ist-Geil-Mentalität“ ihren Kunden jeden Preis versprechen. Leider verheimlichen letztere, dass es im Zweifel der Inverkehrbringer ist, der bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung mit empfindlichen Strafen – immerhin bis zum Verkaufsstopp seiner Waren – zu rechnen hat.

Ausgangspunkt war eine Meldung des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) im August 2011. Dieser hatte alarmiert festgestellt, dass rund 800.000 Tonnen Leichtverpackungen, das heißt circa 40 Prozent der Gesamtmarktmenge, von der produzierenden Industrie nicht lizenziert, also nicht bezahlt werden. Denn laut der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) werden in der Bundesrepublik jedes Jahr rund zwei Millionen Tonnen Leichtverpackungen in Umlauf gebracht. Diese Fehlmenge kommt laut Vermutungen von Branchenexperten dadurch zustande, dass zum einen viele Inverkehrbringer aufgrund mangelnder Vollzugskontrollen das Risiko eingehen, ihre Verpackungsmengen nicht korrekt anzugeben. Zum anderen liegt dies jedoch auch daran, dass mancher Betreiber eines dualen Systems seine Kunden über die gesetzlichen Auswirkungen nicht aufklärt und aktiv dazu ermutigt, bei der Berechnung der Verpackungsmenge seinen Anteil – und damit die Kosten – zu drücken.

Das bislang zweitgrößte duale System, das Duale System Interseroh (DSI), hat vor diesem Hintergrund nun Konsequenzen gezogen und – bislang einmalig in der Branche – Verträge mit einer Großkundengruppe gekündigt. Grund für diesen außergewöhnlichen Schritt war, dass sich die Gesamtmarktsituation im dualen System – anders als zu Vertragsabschluss angenommen – durch erhebliche Verstöße gegen die Verpackungsverordnung noch deutlich zugespitzt hatte.

Laut Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer der INTERSEROH Dienstleistungs GmbH, sei unter den aktuellen Marktbedingungen im dualen System für Interseroh keine andere Option mehr möglich gewesen. Denn so würden Wettbewerber inzwischen mit Preisen am Markt agieren, die deutlich unter den Fixkosten liegen. Markus Müller-Drexel: „Teilweise werden im Markt Konditionen angeboten, bei denen man sich fragen muss, wer sich noch an Recht und Gesetz hält, da unter den derzeitigen Gesamtmengen diese Preise im Rahmen der Verordnung nicht zu erwirtschaften sind.“ Und wenn die Einhaltung der Gesetze durch die zuständigen Länderbehörden nur unzureichend kontrolliert werde, leiste man laut Müller-Drexel diesem Zustand auch noch Vorschub.

Daher fordern Unternehmen wie Interseroh, aber auch der BDE seit längerem mit Nachdruck mehr Transparenz im Markt. Dazu gehöre der Abgleich der Datensätze der einzelnen Systembetreiber gegenüber der Gemeinsamen Stelle und DIHK genauso, wie die Einhaltung der Regelungen des BDE-Zertifikats und deren Überprüfung durch den einheitlichen Wirtschaftsprüfer BDO. Das System könne laut Müller-Drexel dauerhaft nicht überleben, wenn jeder „Spieler seinen eigenen Schiedsrichter zum Spiel mitbringe“. In einer Erweiterung des Zertifikats hatten sich die Unterzeichner zwar darauf geeinigt, ihre Daten für eine weitere Überprüfung offen zu legen und für noch mehr Transparenz zu sorgen. Jedoch möchte der Marktführer diese zweite Stufe nicht mit zeichnen, ein anderer Unterzeichner überging kurzerhand den gemeinsamen Wirtschaftsprüfer. Müller-Drexel: „Das Verhalten einiger Systembetreiber bestärkt unsere Vermutung, dass diese überhaupt kein Interesse mehr daran haben, für eine nachhaltige Stabilisierung des Systems einzutreten. Vielmehr wird das Versagen bei Anderen gesucht, die sich aktiv in das Lösen der Problematik einbringen.“ Interseroh werde sich jedenfalls weiterhin nachhaltig dafür einsetzen, dass die Behörden die Einhaltung der Verpackungsverordnung konsequenter prüfen.

Laut Müller-Drexel solle diese „außergewöhnliche und einmalige Maßnahme“ allen Marktteilnehmern, also Systembetreibern, Handel und Industrie, Entsorgungswirtschaft und vor allem dem Vollzug ein warnendes Zeichen sein, dass sich nun endlich ganz schnell etwas tun müsse, damit nicht diejenigen, die sich außerhalb der gültigen Regeln und damit zu Lasten aller anderen bewegen, am Ende gewinnen.

„Ich kann nur alle Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen davor warnen, sich bei der Wahl ihres dualen Systems von Traumpreisen blenden zu lassen“, so Müller-Drexel. „Fühlen Sie Ihrem potenziellen Geschäftspartner auf den Zahn! Lassen Sie sich erläutern, wer und nach welchen Kriterien die Korrektheit der angemeldeten Verpackungsmenge überprüft. Ein unabhängiger Dritter – wie etwa BDO im Falle des BDE-Zertifikats – wird aller Voraussicht nach eher ein neutrales und rechtssicheres Ergebnis vorweisen, als mancher Haus-und-Hof-Wirtschaftsprüfer eines dualen Systems oder von Beratungs- beziehungsweise Lizenzierungsgesellschaften.“ Denn letztendlich sei bei einem festgestellten Verstoß am Ende nicht, wie fälschlicherweise vermutet, das jeweilige duale System verantwortlich, sondern der inverkehrbringende Hersteller.

Lesen Sie zu diesem Thema auch das Interview mit Interseroh-Geschäftsführer Markus Müller-Drexel und das Interview mit BDE-Geschäftsführer Dr. Andreas Bruckschen.

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