App-Download

Die recyclingnews-App gibt es zum kostenlosen Download im iOS-App-Store und im Google-Play-Store. So verpassen Sie nichts mehr.

     

Newsletter bestellen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

 

Newsletter abbestellen

Hier können Sie den Newsletter abbestellen. Geben Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bisher als Empfänger registriert waren.

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

1. September 2016 | Interseroh und Dr. Knoell Consult unterstützen KMU mit REACH-Beratung

Registrierungspflicht 2018: REACH fachgerecht umsetzen

Was haben Menthol, Gold und Nikotin gemeinsam? Sie alle fallen unter die letzte Umsetzungsstufe der Europäischen Chemikalienverordnung REACH. Ziel der 2007 in Kraft getretenen Verordnung ist es, die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe im europäischen Wirtschaftsraum einheitlich zu regeln. Seit Inkrafttreten von REACH mussten Hersteller und Importeure bereits im Verkehr befindliche chemische Stoffe ab einer Menge von 100 Tonnen pro Jahr registrieren. Bis zum 31. Mai 2018 gilt diese Pflicht im letzten Schritt auch bei Stoffmengen von 1 bis 100 Jahrestonnen.

Die Registrierung chemischer Stoffe ist jedoch nur ein Teil von REACH: So müssen Chemikalien, die basierend auf der Verordnung als besonders besorgniserregend identifiziert werden, in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen werden. Ein Verbot der Stoffe ist ebenfalls möglich, falls keine Zulassung für die geplante Verwendung gewährt wird. Für die Verwendung eines Kandidatenstoffes gelten ebenfalls verschiedene Pflichten – ferner regelt REACH die Beschränkung bei der Verwendung von Stoffen, wenn die öffentlichen Stellen beschließen, dass die möglichen Risiken bei der Verwendung nicht beherrschbar sind.

Die neue Regelungsstufe von REACH ab 2018 betrifft vielfach vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Deshalb bietet ihnen der Systemdienstleister Interseroh zusammen mit Dr. Knoell Consult spezielle Unterstützung (mehr dazu erfahren Sie in diesem Video). Im Interview mit recyclingnews spricht Dr. Thomas Berbner, Spezialist für Industriechemikalien und Produktsicherheit bei Dr. Knoell Consult, über die Pflichten für KMU und den neuen REACH-Beratungsservice.

Herr Dr. Berbner, welche Vorteile bietet die REACH-Verordnung und vor welche Herausforderungen stellt sie Unternehmen konkret?
Thomas Berbner: Mit REACH wird erstmals eine europaweite, umfassende und systematische Bewertung von Industriechemikalien vorgenommen, was den Schutz von Mensch und Umwelt weiter steigern soll. Die Vorteile sind ganz klar eine steigende unternehmens- und länderübergreifende Transparenz entlang der Lieferkette und in der Folge ein Plus an Produktsicherheit. Wichtig ist zu wissen, dass nicht nur Hersteller von chemischen Stoffen von REACH betroffen sind. Auch Importeure von Alltagsprodukten wie Möbel, Reinigungsmittel oder Kleidung müssen REACH-konform handeln. Sie alle stehen in der Pflicht nachzuweisen, dass die von ihnen in Umlauf gebrachten Materialien sicher sind. Dies greift selbst dann, wenn nur ein Bestandteil ihres Produkts auf der Kandidatenliste steht und der Anteil im Produkt den Schwellenwert von 0,1 Prozent übersteigt.

Der Nachweis der REACH-Konformität ist eine der Voraussetzungen für den Handel am europäischen Markt. Auch bei Produkten, die aus dem nicht-europäischen Wirtschaftsraum stammen. Naturgemäß bringt dies einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten der Lieferkette mit sich. Doch nur durch vollständige Transparenz kann letztlich eine umfassende Bewertung der Produkte stattfinden, die dem Schutz von Mensch und Umwelt dient.

Inzwischen haben sich auch Länder außerhalb Europas die REACH-Verordnung zunutze gemacht, nämlich als Vorlage für die Etablierung oder Erneuerung eines eigenen weitreichenden Chemikalienmanagementsystems. In Korea ist beispielsweise seit Januar 2015 eine Chemikalienregelung in Kraft, die sich sogar namentlich an die europäische anlehnt: K-REACH.

Wo stehen kleinere Unternehmen aktuell bei der Umsetzung – welche Hilfestellung können Sie ihnen geben?
Thomas Berbner: Einige Unternehmen in Deutschland und Europa sind bereits gut aufgestellt – vor allem dann, wenn Kunden von ihnen Informationen zu chemischen Stoffen einfordern. Andere Unternehmen wissen wiederum noch nicht genau, ob sie von den Pflichten betroffen sind. Ich empfehle den Unternehmen dringend zu prüfen, ob sie bis 2018 nach REACH-Registrierungspflichten wahrnehmen müssen oder ob ihre Produkte Stoffe enthalten, die einer besonderen Beachtung bedürfen. Wenn sie sich jetzt darum kümmern und REACH fachgerecht umsetzen, dann werden sie in anderthalb Jahren gut aufgestellt sein. Bei der Erfüllung ihrer Pflichten sind die kleinen und mittleren Unternehmen nicht auf sich allein gestellt. Als Experten für Chemikalien und die Umsetzung von REACH steht ihnen Knoell umfassend zur Seite.

Was ist das Besondere an der Kooperation von Dr. Knoell Consult als REACH-Spezialist und Interseroh als Umwelt- und Systemdienstleister?
Thomas Berbner: Interseroh hat zahlreiche Kunden aus unterschiedlichen Branchen, die höchstwahrscheinlich auf die eine oder andere Weise von REACH betroffen sind, es aber teilweise noch nicht wissen. Knoell hat sich auf Services rund um das Management von Chemikalien und die Umsetzung von REACH spezialisiert. Und weil sowohl Interseroh als auch Knoell sich darum bemühen, Unternehmen bei der Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben zu unterstützen, kamen wir darauf, unser Know-how zu bündeln und eine gemeinsame Hilfestellung anzubieten.

Unser Service reicht von Beratungsgesprächen über Schulungen rund um REACH bis zu Betroffenheitsanalysen und Umsetzungsvorschlägen. Vor allem aber geht es uns darum, das Bewusstsein von Unternehmen für ihre REACH-Pflichten zu stärken und dann aktiv und effizient bei der Umsetzung zu helfen.

Herr Dr. Berbner, vielen Dank für das Gespräch. (KR)

Verwandte Links

1. Interseroh und Dr. Knoell Consult starten REACH-Service
2. Pflichten nach der REACH-Verordnung
3. Rechtsinformationen zum Start der REACH-Verordnung
4. Berufsporträt: „Ich liebe es, dass es hier nie langweilig wird“

(Foto: science photo/fotolia.com)

Artikel drucken
Neue Beiträge

Suchbegriff eingeben und mit Enter bestätigen, um zu suchen.