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24. März 2014 | Hersteller & Inverkehrbringer in der Pflicht

Strengere Regeln für Verpackungsentsorgung

Nach aktuellen Angaben des Fachmagazins EUWID ist die lizenzierte und somit bezahlte Menge an Leichtverpackungen (LVP) im dualen System weiter spürbar zurückgegangen. Die Politik hat das Problem allerdings inzwischen erkannt und will Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen stärker in die Pflicht nehmen und die Schlupflöcher in der Verpackungsverordnung unverzüglich schließen. Bereits am 9. April befasst sich das Bundeskabinett mit dem Thema und will sich auf verschärfte Regeln für die Verpackungsentsorgung verständigen. Noch vor der Sommerpause im Juli soll der Bundesrat die 7. Novelle der Verpackungsverordnung absegnen.

Die Politik geht entschlossen gegen Missbrauch beim Verpackungsrecycling vor. Künftig soll sichergestellt werden, dass Hersteller und Inverkehrbringer ihre Verpackungen ordnungsgemäß lizenzieren. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat dazu in ihrem Ministerium strenge Regelungen erarbeiten lassen, mit denen Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der dualen Systeme zügig ein Riegel vorgeschoben werden soll. Bereits am 9. April befasst sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf der 7. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV). Experten rechnen damit, dass die geplante Verschärfung der Verpackungsverordnung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat auf breite Zustimmung stößt und somit zügig auf den Weg gebracht werden kann.

Missbrauch soll gestoppt werden

Ziel des Vorstoßes der Bundesumweltministerin ist es, vorhandene Lizenzierungs-Schlupflöcher, die bislang von Herstellern und Inverkehrbringern von Verpackungen genutzt werden, zu schließen. Zentrales Element der 7. Novelle der Verpackungsverordnung ist die Streichung der Eigenrücknahme. Inverkehrbringer von Verpackungen können so in Zukunft nicht mehr bereits bezahlte System-Entgelte zurückverlangen, auch wenn sie Nachweise erbringen, dass sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten einer Verwertung zugeführt haben. Darüber hinaus sollen die Anforderungen an die sogenannten Branchenlösungen deutlich erhöht werden, um Missbrauch und Umgehung einzudämmen.

Hendricks wirbt bei Umweltministern der Länder um Unterstützung

Unlängst stellte die Ministerin ihr Vorhaben per Brief den Umweltministern der Länder vor und bat diese um Unterstützung. In dem Schreiben an die Länderkollegen begründete sie die Initiative zur 7. Novelle der Verpackungsverordnung mit einem „beunruhigenden Trend“, der sich aus den Mengenmeldungen der dualen Systeme abzeichne. Zitat Hendricks: „Die von den Herstellern und Vertreibern lizenzierten Verpackungsmengen nehmen rapide ab, während die gesammelten und verwerteten Mengen nahezu konstant sind.“ Offenbar werde, so die Einschätzung der Bundesministerin, die bisherige Ausgestaltung der Eigenrücknahme und der Branchenlösungen teilweise genutzt, um „die Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System zu umgehen.“ Die Vollzugsbehörden hatten in der Vergangenheit wiederholt moniert, dass diese Art von Schlupflöchern kaum zu kontrollieren sei.

Etliche Umwelt- und Wirtschaftsminister der Länder haben inzwischen signalisiert, dass sie die Einschätzung der Bundesumweltministerin teilen. Für die zeitnahe Verabschiedung der Änderung der Verpackungsverordnung haben sie bereits eine breite Unterstützung im Bundesrat zugesagt. Auf diese Weise könnte die Novelle noch vor der Sommerpause beschlossen werden.

Hintergrund: Laut aktueller Quartalsmeldung werden im laufenden Jahr voraussichtlich nur noch 758.832 Tonnen LVP lizenziert. Die Hochrechnungen am Ende des ersten Quartals ließen noch eine Gesamtjahresmenge von 822.424 Tonnen erwarten. Vergleicht man die Mengenmeldungen aus den ersten beiden Quartalen des Vorjahres mit den aktuellen Zahlen, reduzieren sich die lizenzierten – also bezahlten – LVP-Mengen um 32,67 Prozent. Diese Entwicklung hat den Handlungsdruck auf die Politik in den letzten Monaten noch einmel deutlich erhöht. (DIS/SJ)

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(Foto: fotomek/fotolia.com)

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