Zahl des Monats März 2013
97 Prozent der bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen werden laut Deutscher Umwelthilfe heute einem Recycling zugeführt.
97 Prozent der bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen werden laut Deutscher Umwelthilfe heute einem Recycling zugeführt. Zehn Jahre nach Einführung des Pflichtpfands auf ökologisch nicht vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen, hätten sich die Verbraucher daran gewöhnt, ihre Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen an den entsprechenden Automaten im Einzelhandel zurück zu geben.
Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die 1991 in Kraft getretene Verpackungsverordnung. Ziel war es, die Rücklaufquoten von Verpackungsmaterialien für ein effizientes Recycling zu erhöhen und vor allem das Mehrwegsystem zu stärken. Nachdem aber bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen seit 1997 unter 72 Prozent gesunken war, führte der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) das Einwegpfand zum 1. Januar 2003 ein.
Zehn Jahre später sind die Kritiker des Einwegpfandes noch immer nicht verstummt: Das Einwegpfand habe nichts gebracht – der Anteil klassischer Mehrweg-Pfandflaschen gehe immer mehr zurück. Aktuell plant Bundesumweltminister Peter Altmaier daher eine Initiative zur klareren Kennzeichnung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Noch vor der Bundestagswahl im September 2013 soll eine entsprechende Verordnung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. In dem Entwurf zu dieser Verordnung heißt es, die „mangelnde Unterscheidbarkeit von bepfandeten Ein- und Mehrwegverpackungen“ sei ein wesentlicher Grund für den Rückgang der Mehrwegflaschen.
Aller Kritik zum Trotz, scheint das weltweit bisher einmalige deutsche System Nachahmer zu finden: Einige spanische Medien fordern seit neustem mit dem SDDR (Sistema de Depósito, Devolución y Retorno) ebenfalls ein Pfand- und Rücknahmesystem für Einwegverpackungen.
Weitere Informationen zur Einweg-Pfandpflicht finden Sie auf der Homepage des Bundesumweltministeriums.
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