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4. Oktober 2019 | Letzte Phase der Verhandlungen um die Mantelverordnung hat begonnen

Ersatzbaustoffe: Countdown läuft

Um kaum ein Abfallgesetz haben Bund und Länder so lange gerungen wie um die Mantelverordnung. Auch beim letzten Arbeitstreffen am 12. September fand sich keine Mehrheit für den vorliegenden Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung. Eine neue Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesumweltministeriums will den Entwurf bis zum März erneut überarbeiten. Danach ist Schicht im Schacht.

Was tun mit den wachsenden Mengen an Bodenaushub, Bauabfällen, Aschen und Schlacken aus Kraftwerken, Müllverbrennung und Industrie? Wie soll künftig eine umweltverträgliche und sichere Aufbereitung und Verwertung des größten Abfallstroms in Deutschland geregelt werden? Diese Fragen sind weiter offen. Auch bei der jüngsten Sitzung der Abteilungsleiter der Länderumweltministerien mit dem Bundesumweltministerium (BMU) am 12. September gelang es nicht, für den im Mai vorgelegten Entwurf einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) eine breite Mehrheit zu finden.

Länder sind nach wie vor gespalten

Noch immer sind die Länder gespalten. Einige wenige stimmen dem vorliegenden Entwurf zu, anderen geht er vor allem im Grundwasserschutz nicht weit genug und sie fürchten zusätzliche Umweltbelastungen durch die Verwertung von Ersatzbaustoffen. Ein drittes Lager wehrt sich ganz gegen eine bundesweite EBV – dazu gehören vor allem Bundesländer, in denen keine belasteten mineralischen Abfälle anfallen. Sie fürchten, dass eine bundesweit verpflichtende Regelung Probleme schafft, die sie bisher nicht hatten.

Die wesentliche Frage im Zentrum der Debatten: Wie kann künftig dem Schutz von Boden und Grundwasser Rechnung getragen werden, ohne erhebliche Verwertungseinschränkungen und Stoffstromverschiebungen hin zur Deponie auszulösen? Bund und Länder sind sich zumindest darin einig, dass mineralische Abfälle auch künftig so weit wie möglich stofflich verwertet werden sollen und die Entsorgung auf Deponien die Ausnahme bleiben muss.

Wissenschaftler und Gutachter modellierten in den vergangenen Jahren Transportprozesse und haben untersucht, welche Inhaltsstoffe unter welchen Bedingungen und in welchen Zeiträumen wohin wandern. Damit hat sich das Wissen über die Ausbreitung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser deutlich erweitert. Die Erkenntnisse bilden eine neue und belastbare Basis für Verwertungsvorgaben, Verwertungsbeschränkungen oder, wenn nötig, auch Verwertungsverbote.

Neue Arbeitsgruppe soll bis März strittige Fragen klären

Das hat die Bedenkenträger unter den Bundesländern dennoch nicht überzeugt. Auf der Sitzung im September gab es weder eine klare Mehrheit für den vorliegenden Entwurf noch für eine endgültige Beendigung des Verfahrens. Die dritte Option – die Mantelverordnung ohne Artikel 1 in den Bundesrat einzubringen – ist nach Aussage des BMU verfahrenstechnisch nicht möglich, u.a. weil es dem Bekenntnis zur Mantelverordnung im Koalitionsvertrag widersprechen würde.

Wenn nichts mehr hilft, hilft eine Arbeitsgruppe. Länder und Bund haben die Einrichtung einer „Abteilungsleiter-gesteuerten Arbeitsgruppe unter Leitung des BMU“ beschlossen, die bis März 2020 einen endgültigen EBV-Entwurf vorlegen soll. In diesem Gremium sind acht Bundesländer vertreten. Anders als bei den  bisherigen Länderarbeitsgruppen hat das Bundesumweltministrium die Leitung. Zudem sind neben der Arbeitsebene auch die Abteilungsleiter der Länderumweltministerien Teil des Gremiums. Wesentliche Aufgabe der neuen AG: eine „ergebnisoffene Überprüfung aller in der EBV geregelten Stoffströme.“  Welche Ersatzbaustoffe sollen bundesweit geregelt werden? Wie weit soll man hochbelastete Materialien in ihrer Nutzung einschränken? Ist das vorgesehene Konzept zum Schutz des Grundwassers ausreichend? Wie sieht die Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen aus?

Bundesweite Regelung nur für unbelastete Abfälle?

Sicher ist: Fachlich sind alle Argumente ausgetauscht. Jetzt geht es um die Frage, für welche Richtung es unter den Länderministerien politische Mehrheiten gibt. Da sich die politische Landschaft verändert und vor allem die Grünen in Länderparlamenten an Gewicht zulegen, drücken Fürsprecher wie Nordrhein-Westfalen aufs Tempo.

Das Umweltministerium NRW hat bei der Sitzung im September einen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht: Die bundesweite Ersatzbaustoffverordnung regelt künftig die konsensfähigen Punkte, also die Aufarbeitung und Verwertung der großen und in der Regel von Schadstoffen unbelasteten Stoffströme. Dazu gehören Bodenaushub, ein Großteil der Bauabfälle und Aschen aus Steinkohle- und Braunkohlekraftwerken. Kritische Materialien wie belastete Stahlwerksschlacken, Kupferhüttenmaterial oder bestimmte Aschen dagegen blieben Länderregelungen überlassen.

Ein solcher Kompromiss könnte aus Sicht von NRW ein Ausweg sein. Zum einen umfassen die unbedenklichen Stoffströme über 80 Prozent der gesamten mineralischen Abfälle in Deutschland. Zum anderen fallen belastete Ersatzbaustoffe nur in einigen Bundesländern an, die dann dafür geeignete Regelungen schaffen müssen. Rund die Hälfte der heiklen Abfälle erzeugen Kraftwerke und Industrie in Nordrhein-Westfalen. Deren Verwertung und Entsorgung wird heute schon über Ministererlasse geregelt.

Letzte Chance für die Mantelverordnung

Insider gehen davon aus, dass das letzte Kapitel im Projekt Mantelverordnung aufgeschlagen ist. Gelingt keine Einigung, erklärt auch das BMU, sei nicht erkennbar, wie ein neuer Anlauf, eine Ersatzbaustoffverordnung im ordentlichen Verordnungsgebungsverfahren einzuführen, ausgestaltet sein sollte und in dieser oder einer kommenden Legislaturperiode zum Erfolg führen würde.

Anders gesagt: Finden die Beteiligten bis zum Frühjahr keine gemeinsame Linie, bleibt der größte Abfallstrom in Deutschland weiterhin unterschiedlichen Untersuchungsmethoden und Bewertungsmaßstäben in den Ländern überlassen. Die Chance, aus unverbindlichen Technischen Regeln rechtsverbindliche Grundsätze zu entwickeln, neue mineralische Abfälle mit aufzunehmen und moderne wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, wäre für viele Jahre vertan. (CF)

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(Foto: Luk Szczepanski/AdobeStock)

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