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2. August 2019 | Kompromissentwurf der Länder soll Gesetzgebungsverfahren reaktivieren

Mantelverordnung: Endlich ausverhandelt?

In der über 15 Jahre dauernden Debatte um die Mantelverordnung sind sich Bund und Länder nähergekommen. Das Bundesumweltministerium hat ein Positionspapier erarbeitet, in dem es zum Entwurf der Länder Stellung bezieht. Auf einer Sitzung im September wollen Bund und Länder entscheiden, ob die Verordnung zurück in den Bundesrat geht. Wenn ja, könnte sie 2020 Gesetz werden. Damit würde die Verwertung von mineralischen Abfällen erstmals bundeseinheitlich geregelt.

Selten war sie so greifbar nahe: die Mantelverordnung mit ihren zwei Hauptteilen, der geänderten Bundesbodenschutzverordnung und der neuen Ersatzbaustoffverordnung. Ein vom Bundesumweltministerium (BMU) noch unveröffentlichtes Positionspapier wird Basis für eine entscheidende Sitzung im September. Auf dieser Sitzung wollen BMU und die Umweltministerien der Länder entscheiden, ob die Bundesratsverhandlungen wieder aufgenommen werden.

Im Laufe der vergangenen Monate haben die Vertreter der Länderumweltministerien eine Fülle von Streitpunkten verhandelt und zu einem Großteil in den jetzt vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Besonders strittig waren Fragen zum Umgang mit Ersatzbaustoffen – beispielsweise, ob die Verwertung von schwermetallbelasteten Schlacken und Aschen ganz verboten wird oder ob es ausreicht, bestimmte Einbauformen vorzuschreiben. Ob organisch belastetes Bodenmaterial künftig überhaupt nicht mehr verwertet werden darf. Oder auch das Ausmaß der Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Ersatzbaustoffen: Sollen für Bauwerke die gleichen Maßstäbe gelten wie beispielsweise für moderne Deponien?

Drei Optionen stehen offen

Für das weitere Prozedere gibt es derzeit drei Optionen, denen jeweils eine unterschiedliche Zahl von Bundesländern anhängt: Die Mantelverordnung gelangt nicht ins Gesetzgebungsverfahren zurück, das wäre das Ende für das gesamte Vorhaben. Alternativ geht der Prozess weiter, aber nur mit der weniger umstrittenen Bundesbodenschutzverordnung, die dringend aktualisiert und erneuert werden muss. „Das wäre immerhin besser als nichts“, urteilt Prof. Jens Utermann, Leiter des Referates Bodenschutz im NRW-Umweltministerium.

Oder drittens: Das gesamte Paket kommt erneut auf die Tagesordnung des Bundesrats. Dann muss es im Umweltausschuss der Länderkammer beraten und beschlossen werden und braucht zudem auch die Zustimmung anderer Bundesratsausschüsse wie Bau und Verkehr. Das letzte Wort hat dann das Kabinett. „Gelangen der gesamte Entwurf oder Teile davon noch in diesem Jahr in den Bundesrat, könnte der politische Prozess im kommenden Jahr abgeschlossen sein“, sagt Utermann.

Positiv: Mehr Wissen über Transportprozesse im Boden

Auch wenn die Mantelverordnung als Ganzes scheitert, hatten die langjährigen Debatten doch ihr Gutes. Sie haben die Schwächen der bisherigen Praxis im Umgang mit Ersatzbaustoffen offengelegt. Wissenschaftler und Gutachter modellierten in den vergangenen Jahren Transportprozesse und haben untersucht, welche Inhaltsstoffe unter welchen Bedingungen und in welchen Zeiträumen wohin wandern. Damit hat sich das Wissen über die Ausbreitung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser enorm erweitert. Das bedeutet: Diejenigen Bundesländer, die auch künftig mineralische Abfälle so weit wie möglich stofflich verwerten wollen, können ihre Regelungen den Fortschritten der Analysetechnik und neuen Erkenntnissen über geeignete Einbauweisen anpassen. (CF)

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(Foto: Kadmy/fotolia.com)

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