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5. November 2020 | Drei Fragen an: Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

bvse: Ersatzbaustoffe endlich vom Makel des Abfalls befreien

Der Bausektor ist die Branche mit dem höchsten Abfallaufkommen in Deutschland. Umso wichtiger, dass sich die Politik nach 15-jähriger Hängepartie auf eine Mantelverordnung einigt, die den Umgang mit Ersatzbaustoffen bundesweit einheitlich regelt. Jetzt gehen die Beratungen in die entscheidende Phase. Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat morgen über den Verordnungsentwurf abstimmen. Der Einsatz von Recyclingbaustoffen dürfe nicht länger die Ausnahme bleiben, sondern müsse endlich zur Regel werden, erklärt Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., im recyclingnews-Interview.

Im Grunde verfolgen alle Beteiligten das gleiche Ziel: Das Baustoffrecycling auf hohem Qualitätsniveau unter Beachtung von Umweltstandards zu fördern. Dennoch scheiden sich nach wie vor die Geister an den konkreten Ausgestaltung der Mantelverordnung. Warum ist es so schwierig, sich auf einen gemeinsamen Verordnungsentwurf zu einigen?

Eric Rehbock: Bei dieser Verordnung prallen natürlich viele sehr unterschiedliche Meinungen aufeinander. Es muss insgesamt ein vernünftiger Weg gefunden werden, einerseits Umwelt und Natur zu schützen und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft im Bereich der Mineralik auszubauen. Insbesondere muss der quantitative wie qualitative Einsatz von Sekundärbaustoffen aus Bauschutt, Bodenaushub, Aschen und Schlacken forciert werden. Hier ist viel Überzeugungsarbeit bei Planern, Bauherren und Bauunternehmern, aber auch bei der Öffentlichen Hand zu leisten. Das allein reicht nicht aus, das haben wir in den vergangenen Jahren erlebt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so geändert werden, dass die politischen Forderungen nach mehr Kreislaufwirtschaft, weniger Verfüllung und Deponierung und dem Erreichen höherer Recyclingquoten tatsächlich auch erfüllt werden können.

Derzeit existieren mindestens drei unterschiedliche Konzepte für eine bundesweite Regelung zum Einsatz von Ersatzbaustoffen. Wie könnte ein Kompromiss aussehen, der den Einsatz von Sekundärbaustoffen vorantreibt und zugleich hohen Umweltschutzstandards genügt?

Eric Rehbock: Wenn wir wollen, dass der Einsatz von Recyclingbaustoffen endlich die Regel wird und nicht die Ausnahme bleibt, müssen verschiedene Punkte mit der Mantelverordnung umgesetzt werden. Dazu gehört, dass alle mineralischen Ersatzbaustoffe der Ersatzbaustoffverordnung aus dem Abfallregime entlassen werden. Solange sie den Makel des Abfalls haben, werden sich Bauherren schwertun, diese hervorragenden Materialien einzusetzen. Natürlich geht das nur, wenn eine valide Gütesicherung durchgeführt wird. Wir benötigen im Übrigen auch nicht drei Analysemethoden, die einen enormen Aufwand verursachen. Vielmehr sollte auf den sogenannten Schüttelversuch gesetzt werden, der eine zuverlässige und anerkannte Analysemethode darstellt, die sich in der Praxis hervorragend bewährt hat. Das sind nur zwei Beispiele, wie ein rechtlich bundeseinheitliches, verständliches und auch praktikables Regelwerk geschaffen werden kann, das die Verwertung von Bauabfällen erleichtert, die Akzeptanz gegenüber Ersatzbaustoffen steigert, die Recyclingquoten erhöht und Primärbaustoffe einspart.

Welchen Beitrag kann die Recyclingbranche leisten, um die Akzeptanz, die Qualitätssicherung und den Einsatz Sekundärbaustoffen zu forcieren?

Eric Rehbock: Die Recyclingbranche hat bereits den Anfang gemacht, indem der bvse zusammen mit dem Deutschen Abbruchverband und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes das neue QUBA-Qualitätszeichen ins Leben gerufen hat, das am 1. Oktober 2020 beginnend mit Bayern gestartet ist. Das Ziel ist dabei klar: Es werden hohe Anforderungen an die Qualitätssicherung gestellt. Das betrifft insbesondere die Prüfintervalle, die Prüfumfänge und natürlich auch die qualifizierte Aus- und Weiterbildung des verantwortlichen Personals. Gleichzeitig ist dieses Qualitätssicherungssystem anwenderfreundlich und transparent. Die bau- und umwelttechnischen Anforderungen müssen dabei bundesweit über den gesamten Anwendungsbereich vom Straßen-, Wege-, Erd- und Tiefbau inklusive dem Hochbau bis hin zum Garten- und Landschaftsbau beachtet und umgesetzt werden.   

Lieber Herr Rehbock, vielen Dank für das Gespräch. (SB)

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(Foto: bvse)

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