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29. Juni 2021 | Neue Verordnungen sollen bundesweit Bauschutt-Recycling und Recyclingbaustoffe stärken

Kompromiss rettet Mantelverordnung

Was lange währt, wird am Ende nicht immer gut, sondern manchmal ein ziemlich nachgiebiger Kompromiss: Der Bundesrat stimmte vergangenen Freitag der Mantelverordnung (MantelVO) zu, um die Bund, Länder und Industrie 16 Jahre lang gerungen haben. Ab Sommer 2023 gelten erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Verwertung und Einsatz mineralischer Abfälle. Ob sich Recycling und Ressourceneffizienz damit tief im Baugewerbe verankern, muss sich zeigen. Denn die MantelVO hat eine breite Hintertür gleich mit eingebaut.

Es geht um viel: Mineralische Abfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an, davon sind 198 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle und 38 Millionen Tonnen Aschen und Schlacken aus thermischen Prozessen und industrieller Produktion. Für die Stahl- und Chemieindustrie, vor allem aber die Bau- und Recyclingwirtschaft ist die Frage, wie und wo das Material entsorgt, aufbereitet oder recycelt werden muss, elementar.

Schulze: Mehr Recycling, weniger Schadstoffe

Bisher gab es dafür Verwaltungserlasse und mehr oder weniger unterschiedliche Regelungen der Bundesländer. Am letzten Freitag, 25. Juni 2021, stimmte der Bundestat der so genannten Mantelverordnung zu, die erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen schafft. „Nach über 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es endlich gelungen, bundesweit gültige Regeln zu vereinbaren“, meldete sich Bundesumweltministerin Svenja Schulze hoch erfreut noch am selben Tag zu Wort. Durch die Mantelverordnung werde das Recycling von mineralischen Abfällen einfacher, Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und Primärrohstoffe geschont.

Ob das alles so eintrifft, ist bei einem Gesetzeswerk, das 340 Seiten dick ist und eine Vielzahl unterschiedlicher Stoffströme regelt, schwer zu sagen. Da es um sehr unterschiedliche Materialien, Inhaltsstoffe und Fragestellungen geht, umfasst die Mantelverordnung mehrere Rechtstexte: eine neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) und eine veränderte Deponie- und Gewerbeabfallverordnung.

NRW erwartet Ende des Abfalltourismus

Die Verwertung mineralischer Abfälle soll planbar, transparent und nachvollziehbar werden – zum Beispiel durch Eignungsnachweise für das Material, aber auch für Aufbereitungsanlagen. Bei Schlacken und Aschen werden werkseigene Qualitätskontrolle und Fremdüberwachung vorgeschrieben. Um stärker belastete Ersatzbaustoffe in leichter überprüfbare Großbaustellen zu lenken, sind Mindesteinbauschwellen vorgesehen, außerdem eine Anzeige- und Dokumentationspflicht und der Eintrag in ein Kataster.

Prof. Jens Utermann, Leiter des Referats Bodenschutz und Altlasten beim Umweltministerium NRW, ist überzeugt: „Einheitliche Maßstäbe sind gut für die Länderbehörden, aber auch die Industrie.“ Wenn für alle Bundesländer – unabhängig davon, ob sie viel oder wenig Bauabfälle, Industrieschlacken oder Altlasten haben – das gleiche Recht gilt, endet die Konkurrenz zwischen Ländern mit laschen und Ländern mit strengen Vorgaben. „Der innerdeutsche Abfalltourismus hört auf,“ hofft Utermann. Das neue Konstrukt aus Eigen- und Fremdüberwachung der Abfälle und ihrer Verwertung wird seiner Meinung nach die Qualität der erzeugten Recyclingbaustoffe erhöhen und damit deren Akzeptanz im Markt steigern.

Verordnung mit breiter Hintertür

Ob sich die Hoffnung auf mehr Recycling und Ressourcenschonung erfüllt, entscheidet vor allem ein kleiner Passus in der BBodSchV, der erst im März auf Druck des Bundesbauministers Eingang in den Text fand. Im § 8 heißt es: „Die Länder können Regelungen treffen, dass auch andere Materialien zur Verfüllung genutzt werden und Überschreitungen der Werte zulässig sind, wenn nachgewiesen wird, dass eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolgt.“ Das heißt, Länderbehörden können auch künftig erlauben, dass zum Beispiel Baugruben neben Bodenmaterial und Baggergut auch mit nicht aufbereiteten Bauabfällen verfüllt werden. Diese Praxis ist vor allem in Bayern üblich.

Damit ist die Hintertür weit offen. Die Länderöffnungsklausel stehe „in diametralem Gegensatz“ zum Ziel der Mantelverordnung, kritisierten die Bundesratsausschüsse für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in einer Empfehlung im Vorfeld der Abstimmung. Die Signalwirkung zur Förderung des Recyclings gehe verloren. Allerdings fand sich im Bundesrat für eine schriftliche Entschließung, die diese Schwachstelle brandmarkt, keine Mehrheit. „Viele dachten sich, besser ein Kompromiss als gar keine Mantelverordnung“, sagt Utermann.

Erleichterung über Kompromiss

Entsorger- und Recyclingverbände äußern vor allem Erleichterung, dass das lange Gezerre beendet ist. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft beurteilt die Mantelverordnung als vertretbaren Kompromiss. Die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB) sieht insbesondere in der Gütesicherung von Ersatzbaustoffen „ein neues Aufgabenfeld“. Die Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) glaubt, dass die neuen Vorgaben Ersatzbaustoffen zu größerer Akzeptanz verhelfen werden.

Laut Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) sollten mineralische Ersatzbaustoffe hoher Qualität nicht mehr als Abfall, sondern als Produkt gelten. Das würde die Ungleichbehandlung von Primär- und Recyclingbaustoffen beseitigen. Im Bundesrat kündigte Florian Pronold, Parlamentarischer Staatsekretär im Bundesumweltministerium, einen entsprechenden Vorstoß an: „Wir haben uns vorgenommen, vor Inkrafttreten der Mantelverordnung zu einer verbindlichen europarechtskonformen Regelung zu kommen, was das Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte Stoffströme angeht.“ Nach der Debatte ist also vor der Debatte. Noch sind zwei Jahre Zeit, um zusätzliche Regelungen anzustoßen und praktische Einzelfragen zu klären. Zudem sollen die neuen Verordnungen im Jahr 2025 auf ihren Nutzen hin evaluiert werden. Utermann: „Dann wird sich zeigen, was funktioniert und was nicht.“ (Christa Friedl)

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(Foto: Zsolt Biczó – stock.adobe.com)

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