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4. März 2021 | Zahl des Monats März 2021

10,8 Prozent mehr recycelte Elektroaltgeräte im Jahr 2019

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wurden 2019 insgesamt 947.100 Tonnen recycelt, anderweitig verwertet oder beseitigt. Die Menge der zur so genannten Erstbehandlung angenommenen Altgeräte stieg damit um 11 Prozent beziehungsweise 94.000 Tonnen gegenüber 2018. Ins Recycling gingen insgesamt 808.400 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte, das waren 78.600 Tonnen oder 10,8 Prozent mehr als 2018. Die Recyclingquote, also der Anteil der recycelten oder zur Wiederverwendung vorbereiteten Geräte, blieb mit 85,4 Prozent nahezu unverändert (2018: 85,6 Prozent).

Die größte Fraktion (32 Prozent) aller zur Erstbehandlung angenommenen Elektro- und Elektronikaltgeräte machen Großgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner und Kühlgeräte aus, gefolgt von Kleingeräten wie Staubsauger, Toaster oder Hi-Fi-Anlagen (27 Prozent). Als Erstbehandlung wird die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten und unbehandelten Geräten bezeichnet. Dabei geht es darum, Geräte auszusortieren, Teile zu demontieren, Schadstoffe zu entnehmen und diese einer weiteren Behandlung zuzuführen. Beim Recycling werden Altgeräte so aufbereitet, dass gewonnene Rohstoffe zur Herstellung neuer Produkte genutzt werden können. Bei der Vorbereitung zur Wiederverwendung werden Produkte durch Maßnahmen wie Reparaturen wieder ihrem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt.

So erfreulich die Steigerung beim Recycling ist – die Gesamterfassungsmenge reicht bei weitem nicht aus, um das ab 2019 erstmals geltende neue Mindestsammelziel der EU in Höhe von 65 Prozent zu erreichen. Dazu hätten rund 440.000 Tonnen Altgeräte mehr gesammelt und einer Erstbehandlung zugeführt werden müssen. Da die in Verkehr gebrachte Menge an Neugeräten im Zuge der Corona-Krise 2020 weiter stark gestiegen ist, dürfte die Lücke zwischen Sammelziel und erfasster Menge künftig sogar noch größer werden.

In der aktuellen Novelle des ElektroG strebt das Bundesumweltministerium eine Steigerung der Sammelmengen an. Insbesondere soll die Rücknahmepflicht im Handel auch auf Lebensmitteldiscounter ausgeweitet werden, sofern sie zumindest gelegentlich Elektrogeräte im Sortiment führen. Nachdem sich zuletzt der Bundesrat mit dem Entwurf beschäftigt hat, steht als nächstes die Beratung im Bundestag an. Dort wird es auch um die Frage gehen, ob Betreiber*innen von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen künftig eigenständig und ohne Drittbeauftragung Altgeräte von privaten Haushalten annehmen dürfen. Entsorgerverbände wie der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. sehen darin eine effektive Möglichkeit zur Steigerung der Erfassungsmengen. In einer Stellungnahme zum ElektroG III bieten die im BDE organisierten Unternehmen dem Handel darüber hinaus konkrete Unterstützung bei der Rücknahme in Form von logistischen Umsetzungskonzepten an. (Silvia Brauner)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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