„Go“ für das Europäische Kreislaufwirtschaftspaket
Neue EU-weite Regeln für Deponierung und Recycling
Am vergangenen Mittwoch hat das Europäische Parlament in Straßburg mit großer Mehrheit für das Kreislaufwirtschaftspaket gestimmt – nach drei Jahren Vorbereitung. Das Paket fixiert neue, verbindliche Ziele und Fristen für mehr Recycling und den Abbau von Deponierung.
„Die Kreislaufwirtschaft ist in der Tat nicht nur eine Abfallwirtschaftspolitik, sondern ein Weg, um Rohstoffe zurückzugewinnen und die ohnehin knappen Ressourcen unseres Planeten nicht zu überfordern, auch durch tiefgreifende Innovationen in unserer Wirtschaft“, sagte die Europaabgeordnete und Berichterstatterin Simona Bonafè. EU-Umweltkommissar Karmenu Vella dankte der Berichterstatterin und dem Europäischen Parlament für die Unterstützung des Abfallpakets und für die „Erhaltung der ambitionierten Recyclingziele“.
Mit dem Paket wurden folgende Richtlinien angenommen:
- die neue Abfallrahmenrichtlinie
- die Deponierichtlinie
- die Verpackungsrichtlinie
- die Richtlinie über Altfahrzeuge, Altgeräte und Batterien
Siedlungsabfälle und Verpackungen
Das Kreislaufwirtschaftspaket legt unter anderem Zielsetzungen der Abfallwirtschaft in der EU bis zum Jahr 2035 fest. Etwa für die Siedlungsabfälle: Hier müssen ab 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent recycelt werden, ab 2030 bereits 60 Prozent und ab 2035 sind es 65 Prozent. Für Verpackungen gilt: 65 Prozent Recycling ab 2025, 70 Prozent ab 2030 – mit jeweils spezifischen Zielen für Papier und Pappe, Kunststoffe, Glas, Metall und Holz.
Deponierung
Für die Deponierung sieht das Kreislaufwirtschaftspaket vor, dass die maximale Deponierungsquote für Siedlungsabfall ab 2035 nur noch 10 Prozent betragen darf. Diese Vorgabe stellt vor allem Länder wie Zypern, Kroatien, Griechenland, Lettland und Malta, die noch mehr als drei Viertel ihrer Siedlungsabfälle auf Deponien ablagern, vor große Herausforderungen.
Bioabfälle und Textilien
Vereinbart wurde zudem, dass Bioabfälle EU-weit ab 2024 getrennt gesammelt werden müssen. Das gilt ebenfalls für Textilien sowie für als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle ab 2025. Darüber hinaus wird als unverbindliches Ziel vorgegeben, dass die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um 25 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden soll.
Paket muss noch den EU-Rat passieren
Im nächsten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens muss der EU-Rat das Paket noch bewerten und billigen – voraussichtlich im Mai. Anschließend können die neuen Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Die anschließende Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten beträgt zwei Jahre. (KR)
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(Foto: sveta/fotolia.com)
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