App-Download

Die recyclingnews-App gibt es zum kostenlosen Download im iOS-App-Store und im Google-Play-Store. So verpassen Sie nichts mehr.

     

Newsletter bestellen

Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Formular zur Anmeldung zum Hauptnewsletter (MG)

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

Hiermit erkläre ich mich mit den Datenschutzbestimmungen der recyclingnews einverstanden.

 

Newsletter abbestellen

Hier können Sie den Newsletter abbestellen. Geben Sie dafür bitte die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie bisher als Empfänger registriert waren.

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

an diese Email werden Emails verschickt (MG)

5. Mai 2021 | Nachgefragt: Abfallrecht aktuell

Kleine Novelle der Bioabfallverordnung: viel zu kurz gedacht

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich sieben führende Recyclingverbände kritisch zum Referentenentwurf der kleinen Novelle der Bioabfallverordnung geäußert. Das angestrebte Ziel einer nachhaltigen Qualitätssicherung von Bioabfall sei nur zu erreichen, wenn nicht einseitig die Anlagenbetreiber, sondern alle Akteur*innen der Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen würden. recyclingnews hat bei der ASA – Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. nachgefragt, die zu den Unterzeichnern der Erklärung gehört.

Gastbeitrag von Jens Ohde, Vorstandsmitglied der ASA – Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA) und Mitinitiator der Aktion #wirfuerbio

Die kleine Novelle der Bioabfallverordnung soll die notwendigen verbindlichen Regelungen schaffen, um die Reduzierung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt langfristig zu fördern. Um diese Zielsetzung zu erreichen, werden neue Voraussetzungen festgelegt. Grundsätzlich begrüßt die ASA, dass dem Ziel der Verbesserung der Qualität der getrennt erfassten Bioabfälle auch seitens des Gesetzgebers die notwendige Aufmerksamkeit zugesprochen wird. Die ASA kann auch die Intention des Verordnungsgebers nachvollziehen, bezweifelt allerdings, ob dieses Ziel durch die Begrenzung der Fremdstoffgehalte im Eintrag zur biologischen Behandlungsstufe erreicht wird.

Ganzheitlicher Blick auf den Stoffstrom

Aus unserer Sicht greift der Verordnungsentwurf an vielen Stellen zu kurz. So fehlt die letzte Konsequenz, die Verantwortung an alle Akteur*innen in der Wertschöpfungskette zu adressieren. In den Fokus genommene Adressaten der Qualitätssicherung sind die Betreiber der Bioabfallbehandlungsanlagen, Ihnen wird die gesamte Verantwortung der Qualitätssicherung durch die Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung übertragen. Eine stärkere Verpflichtung zur Qualitätssicherung für alle diejenigen, die im gesamten Prozess für den Stoffstrom verantwortlich sind, wäre deutlich zielführender.

Dringender Anpassungsbedarf

Es ist dringender Anpassungsbedarf geboten, um die Qualitäten der getrennt erfassten Bioabfälle und daraus erzeugten Komposte und Gärreste dauerhaft zu gewährleisten. Für die Bürgerinnen und Bürger muss dies über eine umfangreiche Aufklärung z. B. über Öffentlichkeitsarbeit oder außerschulische Umweltbildung und die Abfallberatung gewährleistet werden. Regelmäßige Kontrollen der Biotonne zur Verbesserung der Qualität in der getrennten Sammlung haben hier bereits positive Ergebnisse erzielt. Nichtsdestotrotz werden nach wie vor Bioabfälle mit stark erhöhten Fremdstoffgehalten bei Behandlungsanlagen angeliefert.

Der vom Verordnungsgeber vorgesehene 0,5-Prozent-Anteil an Fremdstoffen Glas, Metallen und Kunststoffen vor dem Eingang in die biologische Behandlung würde deshalb zu verschiedenen Schwierigkeiten führen. Die geforderte Fremdstoffentfrachtung würde zu einem erheblichen Austrag an Organik führen, die mit den Fremdstoffen entsorgt werden müssten und nicht mehr für die Biogasgewinnung und Kompostierung zur Verfügung stünden.

Außerdem müssen Vorbehandlungs- und Behandlungs-Anlagenbetreiber die Beachtung des Input-Kontrollwertes gewährleisten können – gleich welche Bioabfallqualitäten sie erhalten. Mit der im Entwurf aufgezeigten Lösung setzt jedoch der Verordnungsgeber ausschließlich an diesem einem Punkt der Wertschöpfungskette an. Andere Akteur*innen entlang der gesamten Kette wie Erzeuger oder Besitzer, für die Sammlung zuständige oder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger werden so nicht umfangreich berücksichtigt oder gar gleichrangig in die Pflicht genommen. Die komplette Verantwortung wird auf den Betreiber der Behandlungsanlage übertragen. Im Verfahren der Bioabfallbehandlung gibt es mehrere Möglichkeiten, die Fremdstoffe gezielt abzutrennen. Unseres Erachtens muss der Anlagenbetreiber definieren, welche Stelle aus verfahrenstechnischen Gesichtspunkten am besten dafür geeignet ist, Fremdstoffe abzutrennen.

Rückweisungsrechte integrieren

Darüber hinaus darf der Betreiber den angelieferten Bioabfall mit hohen Fremdstoffgehalten im Zweifel zwar nicht verwenden, da eine Fremdstoffentfrachtung ab einer bestimmten Verunreinigung des Bioabfalls mit Fremdstoffen anlagentechnisch nicht mehr hinreichend möglich ist, aber gleichwohl darf der Betreiber den Abfall, auch bei hohen Verschmutzungsgraden, nicht zurückweisen. In solchen Fällen ist es dringend geboten, Abweisungsmöglichkeiten bzw. Rückweisungsrechte von Bioabfallanlieferungen mit erhöhten Fremdstoffgehalten für Anlagenbetreiber zu implementieren.

Außerdem werden auch Umschlaganlagen nicht berücksichtigt. Sofern zwischen Erfassung und Behandlung der Bioabfälle ein Umschlag erfolgt, müssten die Kontroll- und Dokumentationspflichten sowie die sich hieraus ableitenden Handlungserfordernisse auf die Umschlagstelle verlagert werden. Die geforderten Kontrollen und Nachweise könnten sinnvollerweise nur an dieser Stelle geleistet werden, da aus verschiedenen Sammelgebieten die Bioabfälle nach vorherigem Umschlag vermischt an die Behandlungsanlagen angeliefert werden. Eine Kontrolle der angelieferten Abfälle in der Behandlungsanlage würde zu diesem Zeitpunkt keine direkten qualitativen Rückschlüsse auf den Erzeuger mehr zulassen.

Änderungsbedarf bei Definition von Bioabfällen

Allerdings sieht die ASA nicht nur Verbesserungsbedarf, die zuständigen Verantwortlichen stärker einzubinden und in die Pflicht zu nehmen, sondern auch bei der neu gestalteten Definition der Bioabfälle und dem möglichen Einsatz bioabbaubarer Kunststoffbeutel. In den Anhängen des Entwurfes werden Vorgaben für die Abbaubarkeit und eine bundeseinheitliche Kennzeichnung von bioabbaubaren Kunststoffbeutel festgelegt. Der Einsatz von bioabbaubaren Kunststoffbeuteln birgt nämlich auch verschiedene Nachteile, die noch einmal deutlich gemacht werden müssen. Im Zweifelsfall können verschiedene Sammelbeutel nicht klar voneinander abgegrenzt werden und der Eintrag von Kunststoffbeuteln in den Bioabfall wird wahrscheinlicher.

Kontinuierlichen Verbesserungsprozess anstoßen

Der Verordnungsentwurf bleibt somit an vielen Stellen hinter den Erwartungen an eine nachhaltige Reduzierung von Kunststoffeinträgen in die Umwelt zurück. Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis muss auf Dauer möglich sein und dazu führen, dass die Ziele der Bioabfallverordnung so umgesetzt werden, dass alle Akteur*innen der Wertschöpfungskette in die Pflicht genommen werden und ein stetiger Austausch zur Verbesserung der Zielvorgaben gewährleistet wird.

Verwandte Artikel

  1. Bioabfälle: Getrenntsammlung sträflich vernachlässigt
  2. Bioabfall in der Vergärungsanlage – kein Platz für Plastik
  3. Bioabfall richtig verwerten – ALBA

(Foto: eyetronic – Fotolia.com)

Artikel drucken
Passend zum Thema:

Suchbegriff eingeben und mit Enter bestätigen, um zu suchen.