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14. Januar 2019 | Änderung im ElektroG

„Passive“ Endgeräte: Neue Pflichten für Hersteller

Sie sind Hersteller von Endgeräten, die Ströme lediglich durchleiten? Dann sollten Sie schnellstmöglich einen Registrierungsantrag bei der Stiftung ear stellen. Denn ab dem 1. Mai 2019 fallen auch etliche „passive“ Geräte unter das ElektroG und werden damit melde- und registrierungspflichtig.

Was in etlichen EU-Staaten bereits Usus ist, wird nun auch in Deutschland umgesetzt: Ab dem 1. Mai verpflichtet die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) auch Hersteller von sogenannten passiven Endgeräten zur Registrierung ihrer Produkte. Denn ab dann fallen auch passive Geräte in den Anwendungsbereich des Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).

Betroffen von der neuen Regelung sind laut der Stiftung ear allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind. Zu den melde- und registrierungspflichtigen passiven Geräten zählt die Gemeinsame Stelle der Hersteller Folgendes:

  • Antennen
  • Adapter, Klinken, Stecker
  • Buchsen, Steckdosen
  • Stromschienen
  • Fertig Konfektionierte Kabel
  • Schalter, Taster
  • Schmelzsicherungen

Hersteller solcher „passiver“ Geräte sollten rechtzeitig vor dem 1. Mai einen entsprechenden Registrierungsantrag stellen, so der dringende Rat der Stiftung ear. Das kann über das ear-Portal vorgenommen werden. Informationen zum Registrierungsverfahren sowie den Pflichten, die sich aus dem ElektroG für Hersteller ergeben können, stellt die ear dort ebenfalls bereit.

Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen

Auch bei passiven Produkten ist die Unterscheidung zwischen Endgeräten und Bauteilen wichtig. Während Endgeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen, bleiben Bauteile auch weiterhin davon ausgenommen. Darauf weist die Stiftung ear hin. Als Bauteile eingestuft werden beispielsweise Kabel als Meterware, Aderendhülsen und Ringkabelschuhe.

Bislang fielen Endgeräte, die Strom nur durchleiten, nicht unter das ElektroG. Nun hat die Stiftung ear allerdings eine europaweite Harmonisierung der Gesetzeslage im Blick. „Unser Ziel ist es, die WEEE-Richtlinie im Einklang mit anderen EU-Staaten umzusetzen. Damit arbeiten wir auf eine europaweite Harmonisierung hin, die im Sinne der Hersteller ist“, kommentiert Stiftungsvorstand Alexander Goldberg die Änderung.

Allerdings drängt sich auch die Vermutung auf, dass Deutschland durch die Neuregelung den gesetzlich vorgegebenen Sammelzielen, Verwertungs- und Recyclingquoten deutlich näherkommen soll. Immerhin müssen seit Jahresbeginn mindestens 65 Prozent statt wie bislang 45 Prozent an Elektroschrott verwertet werden. Laut Zahlen des Umweltbundesamts und der Stiftung ear muss sich Deutschland noch gehörig anstrengen, um diese Ziele zu erreichen. (MK)

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(Foto: LIGHTFIELD STUDIOS/fotolia.com)

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