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2. September 2019 | VerpackG aktuell

VerpackG aktuell: Mindeststandard recyclinggerechtes Design

Exakt im Zeitplan: Pünktlich zum 1. September 2019 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister den neuen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Er basiert auf den Inhalten der bisherigen Orientierungshilfe, gibt aber erstmals einen rechtsverbindlichen Rahmen vor. Ziel ist es, kreislauffähige Verpackungen zu fördern und sie insbesondere bei den Beteiligungsentgelten der Dualen Systeme zu begünstigen. Entwickelt wurde der Kriterienkatalog gemeinsam mit dem Umweltbundesamt sowie Verpackungsherstellern und -vertreibern, Handel und Dualen Systemen.

Der Ruf nach umweltfreundlichen und kreislauffähigen Verpackungen wird in Politik und Gesellschaft immer lauter. Aber was zeichnet nachhaltige Verpackungen aus? Welche Kriterien müssen sie erfüllen, damit sie hochwertig recycelt werden können? Um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen künftig auf einheitlicher Basis zu ermitteln, veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt von nun an jährlich zum 1. September einen rechtsverbindlichen Mindeststandard. Nach einem öffentlichen Anhörungs- und Konsultationsverfahren im Sommer 2019 liegt dieser Mindeststandard jetzt erstmals vor.

Die Zentrale Stelle verweist darin zunächst auf die Lenkungswirkung von § 21 VerpackG. Ziel sei es, bereits bei der Gestaltung und Herstellung von Verpackungen die Umweltauswirkungen über den gesamten Lebensweg und vor allem auch bei der späteren Entsorgung zu berücksichtigen. Insbesondere die dualen Systeme seien gefordert, durch ihre Beteiligungsentgelte Verpackungen zu fördern, die möglichst umfassend recycelt werden können oder bereits aus Rezyklaten bzw. nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Weiter heißt es: „Dabei wird auf rechtliche Vorgaben in Gestalt konkreter Zu- oder Abschläge bei den Beteiligungsentgelten verzichtet, da diese zum einen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht allgemein verbindlich quantifiziert werden können und zum anderen einen intensiven Eingriff in die wettbewerbsrechtlich geschützte Preisgestaltungsfreiheit der Systeme bedeuten würden.“

Recyclingfähigkeit: Hochwertig und werkstofflich

In Abgrenzung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) wird der Recyclingbegriff eng gefasst. Recyclingfähigkeit bezieht sich danach ausschließlich auf ein hochwertiges und werkstoffliches Recycling. „Recyclingfähigkeit ist die grundsätzliche und graduelle Eignung einer Verpackung, nach Durchlaufen industriell verfügbarer Rückgewinnungsprozesse Neuware in werkstofftypischen Anwendungen zu substituieren.“

Bei der Bemessung der Recyclingfähigkeit ist insbesondere zu berücksichtigen,

  • ob eine Sortier- und Verwertungsinfrastruktur für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling für eine Verpackung vorhanden ist,
  • ob die Verpackung einfach zu sortieren und ihre Komponenten ggf. zu trennen sind
  • ob es Unverträglichkeiten von Verpackungskomponenten oder enthaltenen Stoffen gibt, die nach der Verwertungspraxis einen Verwertungserfolg verhindern können.

Liste mit „Gutmaterialien“

Im Anhang findet sich eine Liste mit sogenannten Gutmaterialien. Darunter fallen „systemverträgliche“ Verpackungen z. B. aus Weißblech, Aluminium, Glas, PE und PET sowie Getränkekartons. „Bei Übereinstimmung einer Verpackung mit der Gutmaterialbeschreibung kann von einer im Markt verfügbaren Infrastruktur der Sortierung und hochwertigen werkstofflichen Verwertung ausgegangen werden. Ist die Zuordnung zu einer dieser Materialfraktionen nicht möglich, gilt die Verpackung nach derzeit üblicher Praxis als nicht recyclingfähig.“

In einer ersten Stellungnahme bezeichnet das Umweltbundesamt (UBA) den neuen Mindeststandard als wichtige Grundlage für die Ermittlung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Damit sei klar definiert, „worauf es ankommt, damit eine Verpackung nach derzeitiger Praxis fachgerecht sortiert und recycelt werden kann“, so das UBA.

Verpackungen recyclinggerecht gestalten

Schon mit kleinen Veränderungen die Recyclingfähgikeit einer Verpackung verbessern und so den Mindeststandard der Zentralen Stelle erfüllen: Mit dem neuen Service „Made for Recycling“ von Interseroh ist das möglich. Dabei werden Packmittel anhand einer transparenten und objektiven Bewertungsmethode analysiert und daraus konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet. Der Prüfungsstandard zur Bewertung der Recyclingfähigkeit von Packmitteln wurde gemeinsam mit dem bifa Umweltinstitut entwickelt und vom Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung abschließen geprüft. (SB)

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(Foto: industrieblick/fotolia.com)

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