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24. Mai 2023 | Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Interzero startet WEEE-Portal: E-Geräte sicher im Kreislauf führen

Ab 1. Juli 2023 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Anbieter von Elektro(nik)geräten. So dürfen Handys, Toaster und Waschmaschinen nur noch dann über Online-Marktplätze verkauft werden, wenn die Hersteller auch für die Rücknahme und das Recycling der gebrauchten E-Geräte sorgen – und dies entsprechend nachweisen können. Mit einem eigenen digitalen Portal für Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE) bietet Interzero den Unternehmen einen ganzheitlichen Rundum-Service für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten.

Die Umwelt vor schädlichen Substanzen aus E-Schrott schützen – und die enthaltenen Rohstoffe besser im Kreislauf führen: Das ist Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. In Deutschland sind Hersteller sind laut ElektroG3 verpflichtet, für die Rücknahme und das Recycling der von ihnen verkauften Elektroaltgeräte zu sorgen. Dabei gilt jedes Unternehmen als Hersteller, das Elektro(nik)geräte erstmalig in Deutschland anbietet und in Verkehr bringt.

Am 1. Juli 2023 läuft nun auch die Frist für in- und ausländische Unternehmen ab, die E-Geräte über elektronische Marktplätze wie Amazon oder ebay verkaufen wollen. Auch sie müssen vorher eine Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) beantragen und sämtliche gesetzlichen Herstellerpflichten erfüllen. Ob Heizgeräten oder Lampen, Handys oder Waschmaschinen: Ohne einen entsprechenden Nachweis können Elektro- und Elektronikgeräte künftig nicht mehr verkauft werden. Dies gilt auch für Geräte zum professionellen Gebrauch in Unternehmen.

Komplett-Lösung aus einer Hand

Eine einfache und sichere Möglichkeit, den Anforderungen des ElektroG gerecht zu werden, bietet das neue WEEE-Portal von Interzero. Der führende Anbieter von Kreislauflösungen in Europa hat ein Leistungspaket geschnürt, mit dem sich der Lebenskreislauf für E-Geräte vollständig schließen lässt. Unter anderem beinhaltet das Full-Service-Angebot:

  • Hersteller-Registrierung (und Meldeservice) bei der Stiftung ear
  • Bevollmächtigten-Service für ausländische Händler oder Hersteller ohne Sitz in Deutschland
  • Insolvenzsichere Garantie
  • Informationsservice für Hersteller & Händler zu Anpassungen im ElektroG, Kennzeichnungs- und Hinweispflichten etc.
  • Digitale Verwaltung der Herstellerpflichten
  • Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte


Langjährige Erfahrung mit der Rücknahme von Elektrogeräten

Mit diesem ganzheitlichen Ansatz schließt Interzero eine Lücke im Markt: „Kunden haben uns angesprochen, ob wir ein entsprechendes Portal haben werden. Wir haben dann gesehen, dass ein vollständiges Angebot fehlt, das die Registrierung einfach und sicher macht und auch die Lücke zum Recycling schließt“, sagt Dr. Uwe Brohsonn, bei Interzero verantwortlich für das Portal. „Nun sind wir online und nutzen auch unsere Erfahrungen in Europa sowie mit Asien durch unser dortiges Schwesterunternehmen ALBA Group Asia.“

Interzero bietet Herstellern und Vertreibern seit Jahren ein zuverlässiges Rücknahmesystem für Elektroaltgeräte und entwickelt individuelle Lösungen von der Erfassung bis zur Verwertung. Als so genannter beauftragter Dritter erfüllt Interzero für seine Kunden die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben umfassend und zuverlässig. Darüber hinaus ist der Kreislauf-Spezialist erfolgreich im Refurbishment von IT- und Kommunikationsgeräten aktiv. Neben dem Ankauf und der Aufbereitung ausgemusterter Firmenhardware inklusive sicherer Datenlöschung gehört das B2B-Remarketing zum Beispiel von Computern, Servern, Notebooks und Handys zum Leistungsportfolio von Interzero – genau wie seit Kurzem auch das B2C-Remarketing. So ging Ende 2022 die Plattform www.gebrauchte-technik.de für Endverbraucherinnen an den Start.

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(Foto: Getty Images)

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