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6. Januar 2022 | Zahl des Monats: Januar 2022

65 Prozent Sammelziel für Elektroaltgeräte verfehlt

Eine enttäuschende Bilanz: Lediglich 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden nach Angaben des Umweltbundesamts (UBA) im Jahr 2019 von Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von gerade einmal 44,3 Prozent. Damit ist Deutschland weit davon entfernt, das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent zu erreichen.

Die Gründe dafür sind vielfältig: Ein Großteil der Bürger*innen gibt ihre alten Elektrogeräte bisher nur bei ihrem kommunalen Entsorger oder beim Elektrofachhandel ab. Zu viele Altgeräte werden immer noch abseits der korrekten Pfade entsorgt. So landeten laut UBA kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker häufig im Restmüll oder blieben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen oder gewerblich genutzte Elektrogeräte würden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen gesammelt.

Jetzt in Kraft: ElektroG3

Abhilfe schaffen soll das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG3), das am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist. Auf Hersteller und Vertreiber kommen damit verschärfte Regeln zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Altgeräten zu. Insbesondere für Online-Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte an private Haushalte liefern, sieht das ElektroG3 weitreichende Änderungen vor. Sie sind ab sofort verpflichtet, Altgeräte wie Fernseher, Kühlschränke oder Waschmaschinen im Rahmen der sogenannten 1:1-Rücknahme unentgeltlich bei privaten Nutzer*innen abzuholen. Auch Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die professionelle Nutzung müssen künftig geeignete Rückgabemöglichkeiten schaffen – die Entsorgungsverantwortung kann nicht mehr einfach durch Vertragsvereinbarungen an die Nutzer*innen abgegeben werden. Um endlich in den Zielbereich der vorgeschriebenen Quote von 65 Prozent zu gelangen, sollen schließlich ab Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen. „Wir nehmen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden“, so UBA-Präsident Dirk Messner.

Auf der sicheren Seite – mit Interseroh

Eine Möglichkeit für Industrie und Handel, ihrer erweiterten Herstellerverantwortung nachzukommen, ist die Zusammenarbeit mit dem Umweltdienstleister Interseroh. Für Online-Händler etwa übernimmt Interseroh erstmailig die Abholung von Altgeräten in privaten Haushalten. Das Unternehmen verfügt über eine etablierte Kleinmengenlogistik und besitzt sämtliche erforderlichen Genehmigungen für eine fachgerechte Entsorgung. Nach der Abholung werden die Altgeräte ordnungsgemäß zerlegt, geschreddert und schließlich einem qualifizierten Recycling zugeführt. Auch die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für den professionellen Einsatz können auf die Services von Interseroh bauen. Als so genannter beauftragter Dritter stellt der Umweltdienstleister die notwendigen Logistik- und Entsorgungsstrukturen zur Verfügung und übernimmt die Abholung, Behandlung und Verwertung von Altgeräten. (Silvia Brauner)

Quelle: Umweltbundesamt

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