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28. April 2021 | Aktueller Stand der Diskussion um Post Consumer-Rezyklate

EU, UBA, UMK: Starke Rückendeckung für Rezyklateinsatzquoten

Es tut sich etwas: Flankiert durch Forschungsvorhaben und innovative Praxisprojekte nimmt die Diskussion um Rezyklateinsatzquoten Fahrt auf. Nachdem die Forderung von Recyclingdienstleistern nach verbindlichen Vorgaben lange ungehört blieb, sprechen sich mittlerweile immer mehr politische Entscheidungsträger*innen für Quoten zur Stärkung der Rezyklatnachfrage aus. Zuletzt haben die Umweltminister*innen der Bundesländer an die Bundesregierung appelliert, Mindestrezyklatquoten festzuschreiben, um die Kreislaufführung zu stärken. recyclingnews gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Debatte.

Im Fokus der Diskussion stehen vor allem Post Consumer-Rezyklate (PCR), die in der industriellen Fertigung nach wie vor nur zu einem verschwindend geringen Anteil Anwendung finden. So liegt der Anteil von PCR an der gesamten Kunststoffproduktion in Deutschland laut Umweltbundesamt bei lediglich rund 6 Prozent. Dabei könnten nach Berechnungen der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung allein bei Kunststoffverpackungen zwischen 21 und 51 Prozent der jährlich produzierten Menge mit Rezyklaten hergestellt werden. In einer aktuellen Kurzexpertise hat jetzt das Umweltbundesamt (UBA) untersucht, wie der „Einsatz von Post Consumer-Recycling-Kunststoffen in energieverbrauchsrelevanten Geräten“ gestärkt und die Kreislaufführung von Kunststoffen verbessert werden kann. Besonders interessierte die UBA-Expert*innen die technische und regulatorische Machbarkeit einer verbindlichen Rezyklateinsatzquote.

Erfolgsfaktor Rückverfolgbarkeit

Energieverbrauchsrelevante Geräte – darunter fallen Elektro- und Elektronikgeräte wie Kühlschränke, Kaffeemaschinen, Fernseher, Drucker, PCs und Notebooks. Im Blickpunkt stand hier lange Zeit hauptsächlich das Metallrecycling. Um auch die Kunststofffraktionen verstärkt im Kreislauf zu führen, muss aus Sicht der UBA-Expert*innen der Rezyklateinsatz in neuen Produkten gefördert bzw. gesetzlich festgeschrieben werden. Den geeigneten rechtlichen Rahmen dafür bietet die EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Voraussetzung für eine Rezyklateinsatzquote ist allerdings die sichere Rückverfolgbarkeit in Verbindung mit der Harmonisierung von Rezyklatqualitäten anhand anerkannter Nachweissysteme und Standards. Die UBA-Expert*innen plädieren für eine Nachweisführung des Rezyklatanteils auf Basis des EU-weit gültigen Zertifizierungssystems EuCertPlast.

Ökodesign-Richtlinie anpassen

Schon heute setzen namhafte Hersteller wie Hewlett-Packard, Dell, Samsung, Philips und Apple zu geringen Prozentanteilen Kunststoffrezyklate bei der Fertigung ihrer Produkte ein. Aktuell forcieren viele Unternehmen ihre Anstrengungen, so dass sich Teile des Marktes erkennbar in Richtung eines vermehrten Einsatzes von Kunststoffrezyklaten bewegen. Um diese Entwicklung weiter voranzutreiben, empfehlen die UBA-Autor*innen die Einführung von Rezyklatquoten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie. Aufgrund der verschiedenartigen technischen Anforderungen sei die Festlegung einer produktgruppenübergreifenden Rezyklateinsatzquote allerdings nicht zielführend. Sinnvoll seien vielmehr produktgruppenspezifische Quoten. Von Nachteil dabei sei jedoch, dass hier die Revisions-Zyklen einzelner Produktgruppen abgewartet werden müssen. Für einige Produktgruppen wie Computer und Smartphones steht in Kürze eine Regulierung bzw. Revision an, so dass hier zügig eine Implementierung in die Gesetzgebung möglich wäre. Zahlreiche andere Regulierungen einzelner Produktgruppen wie insbesondere Haushaltsgeräte haben gerade erst einen Revisionszyklus durchlaufen, so dass trotz guter technischer Machbarkeit des PCR-Einsatzes eine Regulierung kurz- oder mittelfristig nicht ansteht. Insgesamt kommen die Autor*innen zu dem Schluss, dass künftig ein erheblicher Anteil an Primärkunststoffen im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte durch PCR-Kunststoffe ersetzt werden kann.

EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft sieht Quoten vor

Bei EU-Kommission und EU-Parlament rennt das Umweltbundesamt offene Türen ein. Im Rahmen ihrer Klima- und Ressourcenschutzstrategie hat die Europäische Union bereits mehrfach verbindliche Einsatzquoten für Rezyklate ins Spiel gebracht. Dazu soll die Ökodesign-Richtlinie über Elektro- und Elektronikgeräte hinaus auf weitere Produktgruppen erweitert werden. Für PET-Einwegflaschen wurde eine europaweite Rezyklateinsatzquote von 25 Prozent ab 2025 bereits festgelegt. Im Anfang 2021 verabschiedeten Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft werden bis Ende 2022 auch verbindliche Mindesteinsatzquoten für Kunststoffrezyklate auch in allen übrigen Verpackungen sowie in Fahrzeugen und Baustoffen angekündigt. Bis 2025 sollen so mindestens 10 Millionen Tonnen Kunststoffrezyklate in Neuprodukten verarbeitet werden. 

UMK richtet Sonderarbeitsgruppe ein

Auf ihrer letzten Umweltministerkonferenz (UMK) Ende 2020 haben die Umweltminister*innen der Bundesländer den EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ausdrücklich begrüßt. Gleichzeitig treten sie dafür ein, den umweltschädlichen Verdrängungswettbewerb zu Lasten von Sekundärrohstoffen zu stoppen und faire Rahmenbedingungen für Recyclingprodukte zu schaffen. Um die Möglichkeiten für die Einführung von verbindlichen Rezyklatquoten auszuloten, hat die Umweltministerkonferenz die Sonderarbeitsgruppe „Rezyklateinsatz stärken“ (RESAG) ins Leben gerufen. Diese soll unter Einbindung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie Vertreter*innen aus Politik, privater und kommunaler Entsorgungswirtschaft, Handel, Industrie und Wissenschaft einen Fahrplan für die relevante Steigerung des Einsatzes von Kunststoffrezyklaten erarbeiten. Ende 2021 sollen konkrete Lösungsansätze vorliegen.

Handlungsempfehlungen der Circular Economy Initiative

Bereits Ende März 2021 hat die Arbeitsgruppe Verpackungen der Circular Economy Initiative Deutschland ihre Handlungsempfehlungen für einen geschlossenen Kreislauf von Kunststoffverpackungen veröffentlicht. Die vom Bundesforschungsministerium geförderte Initiative, der Expert*innen aus Industrie, Forschung und Umweltverbänden angehören, befürwortet festgelegte Mindestanteile an Post Consumer-Rezyklat in Verpackungen. Zugleich schlagen die Expert*innen vor, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit über den PET-Pfandstrom hinaus weitere Einsatzmöglichkeiten für Kunststoffrezyklate für den Lebensmittelkontakt schaffen soll. Zugleich sollten Mindestqualitäten für Produktgruppen wie Kosmetik, Reinigung und Food festgelegt werden. Klar definierte Standards tragen zur besseren Planbarkeit der Nachfrage bei und stellen sicher, dass ausreichend Rezyklat in den jeweiligen Qualitäten zur Verfügung steht. Durch eine Standardisierung könnten Abnahmegarantien in der Industrie vereinbart werden, die wiederum Investitionssicherheit für die Recyclingunternehmen schafft.

NABU fordert Ressourcenwende

Ganz aktuell hat sich auch der Naturschutzbund Deutschland (NABU) in die Debatte eingeschaltet. In seinen Ende April 2021 veröffentlichen „Forderungen zur Bundestagswahl 2021 für eine klima- und umweltfreundliche Kreislaufwirtschaft“ mahnt der NABU eine Ressourcenwende an. Die Bundesregierung müsse im Kreislaufwirtschaftsgesetz Verordnungen für den produktspezifischen Mindesteinsatz von Recyclingmaterial erlassen, etwa für Kunststoffe und Beton. Nur über gesetzliche Vorgaben können ein hochwertiges Recycling statt Downcycling etabliert werden. Die Quote solle für Post Consumer-Abfälle gelten und das mechanische Recycling fördern.

Pionierleistung: Erstmals Post Consumer-Rezyklat für Kosmetikverpackungen

Wichtige Impulse für die Marktentwicklung von PCR-Kunststoffen gehen auch von erfolgreichen Praxisprojekten aus. Erstmals hat jetzt ein Unternehmen Post Consumer-Recyclingkunststoff aus dem Gelben Sack/der Gelben Tonne für Verpackungen in der dekorativen Kosmetik eingesetzt. Im Frühjahr 2021 hat das international tätige Kosmetikunternehmen cosnova Nagellack-Fläschchen und Concealer mit Verschlusskappen aus Procyclen auf den Markt gebracht. Procyclen ist ein hochweriger Recyclingkunststoff des Kölner Umweltdienstleisters Interseroh. Das im etablierten Recycled-Resource-Verfahren hergestellte Rezyklat ist nach dem vom UBA empfohlenen Standard EuCertplast zertifiziert und erfüllt alle Qualitätsanforderungen an Farbe, mechanische Stabilität sowie Materialreinheit. Die eigens für cosnova entwickelte Rezeptur enthält mehr als 94 Prozent Post Consumer-Material. Das Beispiel der cosnova-Verpackungen setzt Maßstäbe in der Konsumgüterindustrie und ist ein klares Signal an die Politik, jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Marktpotenzial von Kunststoffrezyklaten zu nutzen. (Silvia Brauner)

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(Foto: ALBA Group / Amin Akhtar)

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