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25. März 2021 | Schwerpunkt Reparierbarkeit und Materialeffizienz

Was die EU-Ökodesign-Vorgaben für Hersteller*innen bedeuten

Ein Gastbeitrag von Dr. Claas Oehlmann, Stellvertretender Leiter der Vertretung Brüssel des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.

Stichtag 1. März 2021: Seit diesem Zeitpunkt gelten im EU-Binnenmarkt neue Vorgaben für das Produktdesign, etwa für Displays. Erstmals liegt der Fokus dabei explizit auf Anforderungen zur Reparierbarkeit und Materialeffizienz. Damit geht der europäische Gesetzgeber über die Regulierung der Energieeffizienz von Produkten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie hinaus. Die Vorgaben für Displays sollen dabei nur der Anfang sein. Welche Anforderungen auf die Hersteller*innen von Geräten zukommen, erläutert Dr. jur. Claas Oehlmann in seinem Gastbeitrag für recyclingnews. Der Experte für europäisches Abfallrecht hat im Februar 2021 die stellvertretende Leitung der Vertretung Brüssel des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. übernommen. Der nachfolgende Beitrag ist entstanden unter Mitwirkung von Mairi Kachur, studentische Mitarbeiterin beim BDE in Brüssel.

Elektronische Displays, die auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden, unterliegen seit dem 1. März 2021 neuen Ökodesign-Anforderungen, die in der Verordnung (EU) 2019/2021 festgeschrieben sind. Danach müssen Fernsehgeräte, Monitore und Signage-Displays, beispielsweise digitale Werbestelen oder Infoscreens, neuen Ansprüchen für Reparierbarkeit gerecht werden. Ziel ist es, die Lebensdauer der Produkte zu verlängern und somit einen Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Verringerung des Anfalls von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu leisten.

Entsprechend der neuen Vorgaben müssen Hersteller*innen fortan dafür sorgen, dass Verbindungs-, Befestigungs- oder Versiegelungstechniken von Displays nicht verhindern, dass bestimmte Komponenten wie Altbatterien oder Akkumulatoren mit allgemein verfügbaren Werkzeugen entfernt werden können. Zudem müssen produktspezifische Demontage-Informationen auf einer frei zugänglichen Webseite bereitgestellt werden. Dabei sind sowohl die Demontageschritte als auch die Werkzeuge und Techniken darzustellen. Diese Informationen müssen mindestens 15 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars der Produktfamilie verfügbar sein.

Um die Reparierbarkeit zu gewährleiten, müssen zudem ausgewählte Ersatzteile bis zu sieben Jahre nach dem Erscheinen des letzten Exemplars fachlich kompetenten Reparatureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden. So müssen beispielsweise interne Netzteile, Verbindungsteile, Kondensatoren, Batterien und Akkumulatoren sowie DVD-/Blue-Ray-Module oder HD/SSD-Module verfügbar sein. Diese Ersatzteile müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen geliefert werden und mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung am Gerät austauschbar sein. Software- und Firmware-Aktualisierungen müssen ebenfalls acht Jahre lang kostenlos oder zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Kosten bereitgestellt werden.

Die Verordnung sieht vor, dass die Ökodesign-Anforderungen im Lichte des technologischen Fortschritts bis Ende 2022 zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten sind.

Hersteller*innen im Fokus: Die EU stellt die Weichen für neue Produktpolitik

Die Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) bietet seit 2009 einen Rahmen für verpflichtende Vorgaben zum Produktdesign ausgewählter Erzeugnisse. Während diese sich bisher vornehmlich auf die Verringerung des Energieverbrauchs bzw. eine Steigerung der Energie-Effizienz konzentrierten, sollen mit neuen Verordnungen im Rahmen der Richtlinie ebenfalls Vorgaben für die Reparierbarkeit und Verwertung bestimmter Produktgruppen geschaffen werden. Damit zeichnet sich mit der Regulierung der Materialeffizienz von Produkten ein neuer Schwerpunkt in der EU-Produktpolitik ab.

Bestätigt wird dieser Befund zudem durch die Schwerpunktsetzung im Rahmen des Green Deals der EU-Kommission. Im Laufe der nächsten Jahre soll demnach die Produktpolitik der EU gänzlich neu ausgerichtet und die Ökodesign-Richtlinie als Instrument fortentwickelt werden. Als Leitbild soll auch hier der Gedanke der „Circular Economy“ gelten.

Für die Gestaltung der zukünftigen europäischen Produktpolitik bedeutet dies, dass auf dem europäischen Binnenmarkt im Laufe der nächsten Jahre zahlreiche neue rechtliche Vorgaben und ökonomische Anreize zur Förderung der Wiederverwendung, zur Verbesserung der Reparierbarkeit und zur Optimierung des hochwertigen Recyclings geschaffen werden sollen. Dabei sollen Ansätze wie Produkte als Dienstleistung (Leasing etc.), die Verbesserung der Produkthaltbarkeit und Möglichkeiten zur Nachrüstung von Produkten und Software, ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Waren, die Ausweitung von Gewährleistungs- und Garantiepflichten sowie der Einsatz von Sekundärrohstoffen und die Verbesserung der Recyclingfähigkeit entlang des gesamten Wertschöpfungskreislaufs verankert werden.

Im Fokus der EU-Politik sollen laut dem Circular Economy Action Plan aus dem Jahr 2020 unter anderem Produktgruppen aus den Bereichen Elektronik (Informations- und Kommunikationstechnik), Textilien, Bauprodukte, Lebensmittel und Chemikalien stehen.

Um die Ziele der neuen Produktpolitik der EU-Kommission zu erreichen, soll der Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie in den kommenden Jahren weiter ausgeweitet werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Kommission weitere Vorschläge zur Verbesserung der Materialeffizienz für bestimmte Produktgruppen vorlegen wird. Dies wurde zuletzt auch vom Europäischen Parlament gefordert, das sich im Februar 2021 zum Circular Economy Action Plan der Kommission positioniert hat.

Neben einer Ausweitung der Ökodesign-Richtlinie plant die Kommission allerdings auch die Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für eine nachhaltige Produktpolitik, dessen Vorschlag noch im Jahr 2021 zu erwarten ist. In diesem Kontext plant die Kommission unter anderem, ein so genanntes „Recht auf Reparatur“ für bestimmte Produktgruppen zu entwickeln. Welche Regelungen mit diesem Rahmen geschaffen werden sollen und ob bzw. wie diese mit dem bestehenden Instrumentarium der Ökodesign-Richtlinie verknüpft werden, ist bisher noch nicht bekannt.

Ökodesign-Richtlinie: scharfes Schwert auf dem Weg zur Circular Economy?

Um die Europäische Circular Economy zu einem tragfähigen Wirtschaftsmodell zu machen, muss jeweils der gesamte Lebenszyklus von Produkten betrachtet werden. Vom Rohstoffeinsatz über das Produktdesign bis zu Nutzungsmustern und der Ressourcenrückgewinnung müssen alle Produktlebensphasen in den Blick genommen werden, um die neue europäische Produktpolitik ökonomisch, ökologisch und sozial ausgewogen zu gestalten. Der europäische Gesetzgeber ist dabei dazu aufgerufen, solche Vorgaben für ausgewählte Produkte und Materialien zu schaffen, deren Kreislaufführung bisher noch kaum oder gar nicht gewährleistet ist. Vorgaben für den Einsatz von Recyclingrohstoffen, für ein recyclinggerechtes Produktdesign und Anreize für die Rückführung von Produkten nach deren Gebrauch durch die Konsument*innen werden dabei essenziell sein. Ob und in welchem Umfang dabei Vorgaben im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie zielführend sind, deren Verabschiedung nicht selten über drei Jahre in Anspruch nehmen, muss anhand des Regelungsbedarfs und der konkreten Produktgruppen entschieden werden.

Zugleich wird es darauf ankommen, dass die Einhaltung solcher Vorgaben auf dem gesamten EU-Binnenmarkt kontrolliert werden und somit ein angemessener Vollzug gewährleistet ist. Dabei muss insbesondere darauf geachtet werden, dass aus Drittstaaten importierte Waren die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Produkte, die innerhalb der EU produziert wurden.

Die EU muss es daher als zentrale Aufgabe verstehen, ihre Abfall-, Produkt- und Stoffpolitik so aufeinander abzustimmen, dass die Akteur*innen des Wertschöpfungskreislaufs gemeinsam tragfähige Geschäftsmodelle im Sinne der Circular Economy schaffen können. Das bedeutet nicht weniger, als in den kommenden Jahren die richtige Balance zwischen einem intelligenten Rechtsrahmen und den richtigen Anreizen für Innovationen in der EU zu finden.

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(Foto: Claas Oehlmann)

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