UBA: Öffentliche Hand soll Rezyklatnachfrage gezielt fördern
Derzeit macht das Umweltbundesamt (UBA) vor allem wegen seiner Kritik am Klimaschutzpaket der Bundesregierung von sich reden. Tempolimit statt Pendlerpauschale, höhere Energiesteuern statt reinem Emissionshandel – die Empfehlungen haben es in sich. Ein wesentlicher Aspekt wird in der aktuellen Klimaschutz-Debatte jedoch vernachlässigt – die konsequente Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. recyclingnews hat bei Prof. Dr. Dirk Messner nachgehakt. Der international renommierte Nachhaltigkeitsforscher übernimmt am 1. Januar 2020 das Amt des UBA-Präsidenten.
Aktuell ist die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der Abstimmung. Vor allem die öffentliche Hand soll danach beim Einsatz von Recyclingprodukten eine Vorreiterrolle übernehmen. Sollte es nicht selbstverständlich sein, dass klima- und ressourcenschonende Erzeugnisse, die Recyclingrohstoffe oder Rezyklate enthalten, bei der öffentlichen Beschaffung bevorzugt werden?
Prof. Dr. Messner: Umweltaspekte, wie die Forderung eines bestimmten Rezyklatanteils für bestimmte Produkte, können bereits jetzt in allen Phasen eines Vergabeverfahrens berücksichtigt werden. Es gibt jedoch selten eine Verpflichtung, dies auch zu tun. Generell sollten Umweltaspekte im Beschaffungsprozess stärker Anwendung finden. Dort, wo Rezyklate eingesetzt werden können, sollten sie auch verstärkt abgefragt werden.
Wäre es aus Ihrer Sicht zielführend, in der Gesetzesnovelle zusätzlich eine feste Rezyklatquote für die öffentliche Beschaffung zu definieren, die rezyklathaltige Produkte vorschreibt und Mindesteinsatzquoten für Recyclingmaterialien festlegt?
Prof. Dr. Messner: Rezyklathaltige Produkte müssen zum einen verfügbar sein und zum anderen den technischen Anforderungen genügen. Insgesamt hat die öffentliche Hand hier die Möglichkeit, die Nachfrage nach rezyklathaltigen Produkten deutlich zu steigern und den Markt zu unterstützen. In einem Forschungsvorhaben lassen wir gerade konkrete Maßnahmenvorschläge zur gesteigerten Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten durch die öffentliche Beschaffung erarbeiten. Außerdem werden Möglichkeiten zur sinnvollen Ausgestaltung von Rezyklateinsatzquoten in Kunststoffprodukten geprüft. Dieses Forschungsvorhaben ist grundlegend für weitere Überlegungen im Hinblick auf mögliche rechtliche Vorgaben.
Würde es Ihrer Ansicht nach Sinn machen, auch eine Rezyklatverordnung auf den Weg zu bringen? Diese könnte dafür sorgen, dass die hierzulande durch das Recycling zurückgewonnenen Rohstoffe auch vom Markt aufgenommen und eingesetzt werden – insbesondere im Sinne von Upcycling?
Prof. Dr. Messner: Eine Kreislaufwirtschaft funktioniert nur, wenn Produkte recyclingfähig gestaltet werden und die im Recyclingprozess zurückgewonnenen Rezyklate auch wieder in neuen Produkten zum Einsatz kommen. Dies sollte natürlich bevorzugt so geschehen, dass dadurch der Ersatz materialgleicher Primärrohstoffe erfolgt und nicht erst neue Produkte als Einsatzbereich „erfunden“ werden müssen bzw. andere Materialien substituiert werden, z.B. Holz oder Beton durch Kunststoff. Wir beschäftigen uns aktuell intensiv mit der Frage, wie der Einsatz von Kunststoffrezyklaten weiter gestärkt werden kann, unter anderem in Verpackungen, Bauprodukten, Elektrogeräten oder Fahrzeugen. In dem bereits erwähnten, gerade angelaufenen Forschungsvorhaben lassen wir prüfen, wie Einsatzquoten für Kunststoffrezyklate aus Endverbraucherabfällen – sog. Post-Consumer-Rezyklate – sinnvoll ausgestaltet werden könnten. Eine erste verbindliche Rezyklateinsatzquote wird ja in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie für PET-Getränkeflaschen etabliert, welche ab 2025 bereits 25 Prozent Rezyklat enthalten müssen. Auch eine verstärkte Nachfrage nach rezyklathaltigen Kunststoffprodukten durch die öffentliche Beschaffung untersuchen wir in unserem Forschungsvorhaben. Auf Basis der Ergebnisse dieses und weiterer laufender Forschungsvorhaben im Zusammenhang mit Kunststoffrecycling werden wir Empfehlungen für politische Instrumente und Maßnahmen ableiten. Ob diese in einer Art „Rezyklatverordnung“ münden werden und wie so eine Regelung aussehen könnten, können wir heute noch nicht absehen. (SB)
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(Foto: UNU-EHS)
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