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19. November 2019 | Die Branche kritisiert

Novelle des KrWG: Zu kurz gesprungen

Recycling leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Gesetzliche Vorgaben sollen die Entwicklung hin zu einer konsequenten Kreislaufwirtschaft fördern. Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bleibt jedoch hinter ihren Möglichkeiten zurück – so der Tenor zahlreicher Stellungnahmen von Branchen- und Umweltverbänden. Unter anderem fehlt es demnach an Mut, Vorgaben für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung konkret zu verankern oder feste Rezyklateinsatzquoten vorzugeben. Ein Meinungsbild zum Entwurf des neuen KrWG.

Abfallvermeidungsmaßnahmen ausbauen, das Recycling stärken und Kreisläufe effektiver schließen: Diese Ziele verfolgt der Gesetzgeber mit der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Das neue KrWG basiert auf der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sowie einzelnen Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie und ist der erste Schritt zur Umsetzung des „EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft“. Vom 6. August bis zum 9. September 2019 hatten Verbände und Bundesländer Gelegenheit, sich zu dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zu äußern. Bis zum 5. Juli 2020 ist Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ist das geplante neue KrWG geeignet, um wesentliche Schritte voranzukommen? recyclingnews hat unterschiedliche Positionen zur Novelle zusammengestellt.

Nachhaltige öffentliche Beschaffung gesetzlich verankern

Einer der Eckpunkte des Entwurfs sieht vor, dass die öffentliche Hand eine Vorreiterrolle beim Einsatz von Recyclingprodukten übernehmen soll. Der öffentliche Sektor soll künftig Erzeugnisse bevorzugen, die besonders ressourcenschonend hergestellt wurden oder Rezyklate enthalten. Bisher schreibt das KrWG bei der öffentlichen Beschaffung nur eine Prüfpflicht für den Einsatz von Recyclingprodukten vor.

Dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) geht das nicht weit genug: „Wir haben mit der Novelle die Chance, den öffentlichen Vergabeentscheidungen einen nachhaltigen Rahmen zu geben. Da bleibt der vorliegende Entwurf jedoch weit hinter seinen Möglichkeiten zurück“, findet Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Bund und Länder könnten ihre enorme Nachfragemacht nutzen und einen entscheidenden Anstoß für mehr Nachfrage nach Recyclingprodukten geben“. Der bvse fordert, die vorgesehene Pflicht der Behörden, Produkte mit Rezykalt-Anteil zu bevorzugen, auch „durchsetzungsfest“ zu machen. Ein Verweis auf das Vergaberecht in der Begründung reiche da nicht aus. Darüber hinaus soll den öffentlichen Auftraggebern eine jährliche Berichtspflicht auferlegt werden, um transparent zu machen, ob der Vorschrift auch ausreichend Rechnung getragen wird.

Auch die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.V. (BRB) sieht die geplante Abkehr von der bisherigen reinen Prüfpflicht als notwendigen Schritt, um die Vorbildfunktion der öffentlichen Auftraggeber zu untermauern. Auf die Recycling-Baustoff-Industrie hätte die neue Regelung einen enormen Effekt, da der Bausektor zu den ressourcenintensivsten Wirtschaftszweigen zählt. Im Jahr 2016 betrug die Menge an mineralischen Bauabfällen inklusive Bodenaushub 214,6 Millionen Tonnen und war damit die mengenmäßig wichtigste Abfallgruppe in Deutschland. Die Vereinigung aus Verbänden, politischen Entscheidungsträgern und Branchenexperten warnt, dass die „verschärfte Pflichtensetzung“ im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht „in Gänze wieder verloren gehen“ darf.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) fordert, die Pflichten einer öffentlichen nachhaltigen Beschaffung auf Landesebene auszuweiten: „Die Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung sollten auch Vorbild für die Bundesländer sein, sofern deren Landesabfallgesetze nicht weitergehende Regelungen vorsehen“, meint BDE-Präsident Peter Kurth. Er sei überzeugt, dass es für eine erfolgreiche Rohstoffwende einen mutigen legislativen Dreiklang von nachhaltiger Beschaffung, einem verpflichtenden Rezyklatanteil in bestimmten Produkten sowie entsprechenden Recycling-Labels brauche. „Produkte mit einem bestimmten Rezyklatanteil erhalten das Recyclinglabel und werden dann auch unkompliziert von der öffentlichen Hand beschafft“, erläutert Kurth die Zusammenhänge. Die Novelle des KrWG sieht er als vertane Chance: „Der Entwurf ist über weite Strecken zwar eine sehr solide Umsetzung der EU-Vorgaben zum Abfallrecht. Die Chance für einen großen Schritt zu mehr Kreislaufwirtschaft wird aber nicht genutzt.“

Feste Rezyklateinsatzquote – Fehlanzeige!

Mehr Rezyklate einsetzen und dadurch Ressourcen schonen – die Hoffnung vieler Branchenvertreter auf eine verpflichtende Rezyklateinsatzquote wird im aktuellen Entwurf des KrWG enttäuscht. In den neuen Vorgaben zur Produktverantwortung findet sich lediglich eine Soll-Vorschrift, die besagt, dass sekundäre Rohstoffe verstärkt bei der Herstellung von Erzeugnissen zum Einsatz kommen sollen.

Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) spricht sich ausdrücklich für eine feste Quote aus. Er fordert „eine Rezyklateinsatzquote für Kunststoffe in Verpackungen und Einwegprodukten von 25 Prozent, die schrittweise erhöht werden muss“. Der Anteil an Primärmaterial im Produkt solle zudem mit einer Abgabe belegt werden. Im gesamten Entwurf vermisst die Umweltschutzorganisation den Mut, die Pflichten auch gesetzlich zu verankern: So fehle es „an einer Gesamtstrategie, welche als politischer Rahmen den Weg zur Kreislaufwirtschaft ebnet. In Kreisläufen zu wirtschaften,    muss für Unternehmen bedeuten, dass sie nur noch Produkte auf den Markt bringen dürfen, die mindestens recycelbar, bestenfalls wiederverwendbar sind.“

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich ebenfalls für einen höheren Einsatz von Rezyklaten aus, plädiert jedoch für eine regelungsfreie Herangehensweise. Der Dachverband der Industrie- und Handelskammern sieht daher andere Förderinstrumente im Fokus: „Hierfür sollten vor allem Industriestandards weiterentwickelt und rechtliche Hemmnisse zum Einsatz von Recyclingmaterialien abgebaut werden. Eigeninitiativen der Industrie und des Handels sollte im Gesetz Vorrang vor ordnungsrechtlichen Vorgaben eingeräumt werden.“

Obhutspflicht für Unternehmen straffen

Im Gesetzentwurf ist die Obhutspflicht Bestandteil der erweiterten Produktverantwortung. Der neuen Regelung zufolge muss die Gebrauchstauglichkeit von Waren bei ihrem Vertrieb erhalten werden. Anstoß für eine Obhutspflicht im neuen KrWG gab der Umstand, dass Händler zurückgeschickte Waren oftmals vernichten, anstatt sie weiterzuverwenden. Laut einer wissenschaftlichen Untersuchung der Universität Bamberg enden rund vier Prozent der Retouren im deutschen Online- und Versandhandel als Abfall – das entspricht rund 20 Millionen Artikeln pro Jahr.

Im Juni kündigte Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) an, eine gesetzlich verankerte Lösung für dieses Problem anzustreben. „Ich werde noch diesen Monat ein Gesetz vorlegen, das den Händlern sehr klar vorschreibt, wie mit den Retouren umzugehen ist. Ich will, dass das entweder gespendet oder eben auch wieder verkauft wird. Es kann jedenfalls nicht sein, dass das einfach vernichtet wird“, äußerte sich die Politikerin gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio. Zudem prüft das Ministerium, ob zurückgesendete Waren, die als Sachspenden weitergegeben werden, von der Umsatzsteuer befreit werden können. Die Obhutspflicht dient dabei als rechtliche Grundlage.

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen fordert, den Gesetzesrahmen enger zu stecken und Versandhändlern zu verbieten, neuwertige Ware zu vernichten. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt stellte einen Drei-Punkte-Plan vor: „Erstens: Dem Online-Handel wird verboten, neuwertige Produkte, die zurückkommen, zu vernichten.“ Zweitens sollten zurückgeschickte Produkte, die nicht mehr in den Verkauf können, verschenkt werden – etwa über Sozialkaufhäuser. Drittens müssten die Rohstoffe zurück in den Wertstoffkreislauf. Parallel dazu soll der Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienste in Deutschland von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. (KTH)

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(Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock)

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