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16. September 2019 | ZSVR-Vorstand Gunda Rachut im Interview

Zentrale Stelle: Verpackungen nicht mehr heraus definieren

Wer geglaubt hatte, nach Einführung des Verpackungsgesetzes könnten sich Systemverweigerer weiter folgenlos ihrer Produktverantwortung entziehen, wurde mittlerweile eines Besseren belehrt. Die Zentrale Stelle Verpackungregister (ZSVR) legt ein beachtliches Tempo vor, damit Unternehmen ihrer Produktverantwortung nachkommen. Bis heute hat die Behörde Beweismaterial für mehr als 2.000 Verstöße gegen das Verpackungsgesetz an die Länderbehörden übergeben. „Die Möglichkeit, Verpackungen aus der Systembeteiligungspflicht heraus zu definieren, gehört der Vergangenheit an“, so ZSVR-Vorstand Gunda Rachut im Interview.

Frau Rachut, die Zentrale Stelle peilt bis Ende 2019 die Marke von 250.000 Einträgen im Verpackungsregister an. Ein sportliches Ziel.  Gerade im Onlinehandel gibt es viele Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht bislang noch nicht nachkommen. Wie gehen Sie weiter vor, um speziell diese Gruppe zu einer Beteiligung zu motivieren?

Gunda Rachut: Im Verpackungsregister LUCID haben sich bisher rund 175.000 Unternehmen registriert. Damit kommen im Vergleich zum Ende des Jahres 2018 etwa dreimal so viele Unternehmen ihrer Produktverantwortung nach. Das ist bereits eine erfreuliche Anzahl. Das Unwissen zur Grundpflicht ist leider nach wie vor sehr hoch. Dies gilt gerade auch für Unternehmen des Onlinehandels. Wir nehmen dies mit einem gewissen Erstaunen zur Kenntnis, gilt die Systembeteiligungspflicht doch schon seit mehr seit zwei Jahrzehnten. Wir arbeiten täglich weiter daran, die Unternehmen über die grundlegenen Plichten nach dem Verpackungsgesetz zu informieren. In der vergangenen Woche haben wir beispielsweise zur Erkennung der Grundpflicht, der so genannten Systembeteiligungspflicht, auf unserer Webseite einen Schnell-Test als Hilfestellung veröffentlicht. Mit diesem kann man durch die Beantwortung einiger weniger Fragen ermitteln, ob man mit den Verpackungen, die man in Verkehr bringt, systembeteiligungspflichtig ist und die weiteren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz bestehen.

Welche Wirkung zeigt der von der zentralen Stelle veröffentlichte Katalog zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen?

Gunda Rachut: Erstmalig in der Geschichte der Verpackungsgesetzgebung gibt es damit ein Instrument, Verpackungen im Rahmen einer Gesamtmarktbetrachtung entsprechend einzuordnen. Damit können die notwendige Transparenz und Fairness realisiert werden. Die Möglichkeit, Verpackungen aus der Systembeteiligungspflicht heraus zu definieren, gehört damit der Vergangenheit an. Hersteller können für ihre Verpackungen unter Nutzung einer komfortablen Datenbank auf der Webseite der Stiftung schnell und sicher ermitteln, welche ihrer Verpackungen typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen und somit an einem System zu beteiligen sind. Rückmeldungen zeigen, dass viele Hersteller den Katalog bereits in der Unternehmenspraxis nutzen. Viele Unternehmen sind dankbar, dass es nun einen klar nachvollziehbaren Rahmen gibt.

Große Probleme bereiten nach wie vor sogenannte Drittland-Trittbrettfahrer, Firmen aus Drittländern, die über elektronische Marktplätze Verpackungen auf den deutschen Markt bringen, ohne sich an den Kosten für deren Sammlung und Verwertung zu beteiligen. Das Umweltbundesamt hat angeregt, die vorhandene Regelungslücke zu schließen, indem hier die Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden. Was halten Sie von einer solchen Regelung?

Gunda Rachut: Wir stehen mit den Onlineverbänden, Handelsabteilungen der Botschaften sowie Außenhandelskammern in einem aktiven Austausch, um Onlinehändler und Importeure, die online in Deutschland ihre Waren verkaufen, zu erreichen. Die genannten Institutionen sind sehr daran interessiert, ihre Mitglieder zu erreichen und zu rechtskonformem Verhalten zu bewegen. Es ist jedoch auch festzuhalten, dass mehr als zwei Drittel der Verpackungen aus Deutschland kommen, die inländischen Lücken sind ebenfalls noch nicht geschlossen.

Im Juni haben Sie mitgeteilt, dass sie den Vollzugsbehörden der Länder rund 2.000 Ordnungswidrigkeiten wegen fehlender oder fehlerhafter Vollständigkeitserklärungen übergeben haben. Wie ist hier der Stand der Dinge? Soll hier der Druck auf die säumigen Anmelder erhöht werden, und wenn ja, wie?

Gunda Rachut: Die 2.000 identifizierten Ordnungswidrigkeiten sind im Rahmen unserer Aufgaben nach dem Verpackungsgesetz an die Vollzugsbehörden der Länder weitergegeben worden. Die ZSVR ist zuarbeitende Behörde. Sie ist nicht für den Vollzug zuständig. Ihre Aufgabe ist es, Beweisakten an die Länder als Grundlage des Vollzugs zu übergeben.

Natürlich beobachten wir, dass die Dinge ans Laufen kommen. Die Anzahl abgegebener Vollständigkeitserklärungen ist seit dem Abgabestichtag 15. Mai 2019 deutlich angewachsen. Durch unsere Aktivitäten schließen sich die „Lücken“ für das Bezugsjahr 2018 sukzessiv. Das zeigt: Die gesetzlichen Wirkungsmechanismen der ZSVR, durch Kontrollfunktionen für Fairness im Wettbewerb zu sorgen, sind wirksam. Ein Lerneffekt bei säumigen Unternehmen, dass gesetzliche Fristen einzuhalten sind, ist zu beobachten.

Welche Erwartungen verbinden Sie mit dem neuen Mindeststandard zur Bemessung eines recyclingfähigen Verpackungsdesigns?

Gunda Rachut: Der am 1. September veröffentlichte Mindeststandard ist ein wichtiges Instrument zur Bemessung des recyclinggerechten Designs von Verpackungen. Das neue Verpackungsgesetz enthält anspruchsvolle Recyclingquoten. Das gilt auch für deren Steigerungsraten bis 2022. Voraussetzung zur Erreichung der Quoten ist: Verpackungen müssen recyclingfähig sein und umweltfreundlicher werden. Produktverantwortung bedeutet, Unternehmen müssen schon bei der Konzeption der Verpackung ihrer Waren die Umweltauswirkungen bedenken. Adressat des Mindeststandards sind die dualen Systeme. Diese organisieren in Deutschland bundesweit die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen über den gelben Sack, gelbe Tonne sowie die Papier- und Glassammelbehältnisse. Sie sind auf der Basis des Standards verpflichtet, finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu setzen. Diese haben selbst auch insoweit Vorteile, als sie für die von ihnen im System gesammelten Verpackungen jährlich die vorgegebenen Recyclingquoten nachweisen müssen.

Recyclinggerechte Verpackungen müssen finanziell bessergestellt werden, damit die Unternehmen ihre Verpackungen kurzfristig verbessern. Sofern Unternehmen finanzielle Anreize für die nachhaltigere Gestaltung ihrer Verpackungen bekommen, werden diese darüber nachdenken. Das wiederum zieht eine technische Entwicklung von Verpackungen, aber auch der Infrastruktur von Sortier-, Verwertung- und Recyclinganlagen nach sich, die sich dann wiederum positiv auf den Mindeststandard auswirken.

Frau Rachut, vielen Dank für das Gespräch. (SB)

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(Foto: ZSVR)

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