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19. Januar 2022 | UBA-Präsident Dirk Messner im Interview

„Wir empfehlen Einsatzquoten für Post Consumer-Rezyklate“

Von der Revision der europäischen Verpackungsrichtlinie bis zur UN-Plastikkonvention: 2022 stehen wichtige Weichenstellungen in Sachen Recycling auf dem Programm. Was ist von den verschiedenen politischen Initiativen zu erwarten – und welche Maßnahmen hält das Umweltbundesamt (UBA) für sinnvoll, um eine klima- und ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft voranzubringen? recyclingnews hat den UBA-Präsidenten Prof. Dr. Dirk Messner nach seiner Einschätzung gefragt.

Der Umgang mit Kunststoffabfällen zählt international zu den großen Umweltschutz-Herausforderungen. Im Frühjahr 2022 will die UN-Umweltministerkonferenz UNEA über eine UN-Plastikkonvention diskutieren und diese ggf. auch beschließen. Wie sinnvoll und notwendig ist eine solche globale Konvention?

Dirk Messner: Wir benötigen weltweit abgestimmte Maßnahmen, um dem weiteren Eintrag von Kunststoffabfällen in die Weltmeere und der Verschmutzung der Umwelt insgesamt zu begegnen. Dafür müssen wir einen gemeinsamen Handlungsrahmen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene schaffen. Dazu gehören Aktivitäten bezogen auf den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen bzw. Kunststoffprodukten, beginnend vom Design von Kunststoffprodukten, über die Nutzung bis zur Sammlung und Verwertung bzw. insbesondere dem Recycling von Kunststoffabfällen. Ziel wird es auch sein, finanzielle Mittel für Maßnahmen gegen Meeresmüll bereitzustellen sowie wissenschaftsbasierte Ansätze bei der Überwachung des Meeresmüllproblems und eine Evaluation getroffener Maßnahmen zu vereinbaren.

Thema Klimaschutz: Ziel des deutschen Brennstoffemissionshandels ist es, die Wirtschaftsbereiche mit einzubeziehen, die klimaschädliche Gase emittieren, aber bislang dafür keinen CO2-Preis zahlen müssen. Ab 2023 gilt das nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auch für die Verbrennung von Siedlungsabfällen. Gehen Sie davon aus, dass dadurch die Wertstoffe, die sich noch im Hausmüll befinden, den Weg Richtung Recycling finden und so Ressourcen geschont werden können?

Dirk Messner: Inwieweit der nationale Emissionshandel (nEH) sich auf das Recycling von Abfällen auswirken und damit zur Ressourcenschonung beitragen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer absehbar. So ist noch unklar, in welchem Umfang abfallstämmige Brennstoffe von den Regelungen des BEHG erfasst werden können. Eine Lenkungswirkung des BEHG hin zu mehr Recycling von Wertstoffen aus dem Hausmüll ist mittelfristig nicht zu erwarten, zumal die Erhöhung der Müllgebühren in den ersten Jahren des nEH moderat ausfallen würde und der Anteil brennbarer Wertstoffe im Hausmüll bereits heute relativ niedrig ist. Für die Steigerung des Recyclings sind vielmehr Maßnahmen im Bereich Produktdesign, Vermeidung und Wiederverwendung von Abfällen, Festlegung von Recycling-/Rezyklatquoten sowie das Konsumverhalten maßgeblich.

Allerdings ist zu befürchten, dass der nEH für Brennstoffe aus Abfall auch zu einer spürbaren Verteuerung des Kunststoffrecyclings führen wird, da derzeit etwa die Hälfte aller Kunststoffabfälle, die nicht recycelt werden kann, energetisch verwertet wird (gut 3 Mio. Tonnen jährlich). Die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung (es werden ca. 2 Tonnen fossiles CO2 pro Tonne verbranntem Kunststoff erzeugt) würden auf die Kunststoff-Recycler umgelegt werden.

Auf europäischer Ebene steht in Kürze die Revision der Verpackungsrichtlinie an. Sie haben dazu kürzlich zehn Empfehlungen veröffentlicht. Was muss aus Ihrer Sicht passieren, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz im europäischen Binnenmarkt zu stärken?

Dirk Messner: Das Aufkommen von Verpackungen ist EU-weit in den vergangenen zehn Jahren um fast 18 Prozent gestiegen. 66,3 Prozent der Verpackungen wurden 2018 dem Recycling zugeführt. Wir sollten daher bei der anstehenden Revision der Verpackungsrichtlinie die Abfallvermeidung und das Recycling von Verpackungen stärken. Unsere Empfehlungen sind ein guter Startpunkt dafür. Zur Stärkung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen muss Etliches klarer geregelt werden. Das betrifft zum Beispiel die Definition der Recyclingfähigkeit und die Anreize, um besser recycelbare Verpackungen zu gestalten. Zur Stärkung des Rezyklateinsatzes empfehlen wir die Vorgabe von Quoten für den Anteil an Kunststoffrezyklaten aus Abfällen nach Gebrauch (sog. Post Consumer-Rezyklate) differenziert nach Verpackungssegmenten verbunden mit Anforderungen an die Nachweisführung.

Stichwort Verpackungsgesetz: Der §21 zur Ökologisierung der Lizenzentgelte hat aus verschiedenen Gründen bislang noch nicht die ganz große Lenkungswirkung entfalten können. Das Forschungsvorhaben im UBA zum gleichen Thema soll Verbesserungsvorschläge aufzeigen. Was ist inhaltlich zu erwarten?

Dirk Messner: Das Vorhaben soll im ersten Quartal 2022 abgeschlossen werden. Der Bericht wird Handlungsempfehlungen formulieren, wie das Instrument in § 21 Verpackungsgesetz so weiterentwickelt werden kann, dass es die beabsichtigte Lenkungswirkung entfaltet. Das bedeutet, wirkungsvolle finanzielle Anreize zu setzen, damit Verpackungen hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und Rezyklate enthalten. Unter den geprüften Optionen ist auch eine Fondslösung, ähnlich wie sie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen ist. (Karin Thissen)

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(Foto: Susanne Kambor / Umweltbundesamt)

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