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16. Juni 2020 | Überarbeitung der Vorhabenplanung im Bereich Kreislaufwirtschaft

Trotz Corona: EU hält weitgehend an Green Deal-Zeitplan fest

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat die EU-Kommission ihre Vorhabenplanung im Bereich Kreislaufwirtschaft im Rahmen des European Green Deal für die nächsten Monate überarbeitet. In den letzten Wochen wurden vermehrt Zweifel laut, welche Projekte wie gehabt vorangebracht werden und ob geplante Initiativen (legislativer und nicht-legislativer Art) aufgeschoben oder ganz aufgegeben werden könnten. Einige Wirtschaftsverbände hatten auf eine Art „Belastungsmoratorium“ gedrängt, um die Kostenbelastung für Unternehmen in der Krise beherrschbar zu halten.

Mit Vorlage des 2. Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft am 11. März 2020 hatte die EU-Kommission ihren Anspruch untermauert, weltweiter Vorreiter im Bereich Kreislaufwirtschaft zu werden.

Nun zeichnet sich ab, dass die Zahl der Maßnahmen, die verschoben werden, geringer ist, als man ursprünglich annehmen konnte. Aus einer zirkulierten Tabelle mit Ampelfarben wird ersichtlich, dass mehrere Initiativen trotz der Corona-Krise zeitnah, d.h. während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft behandelt werden und nicht in das nächste Jahr rücken. Das Ziel der europäischen Kreislaufwirtschaftspolitik bleibt demnach die Stärkung der Kreislauffähigkeit der europäischen Wirtschaft. Die EU-Kommission sieht die Chance, wirtschaftliche Potenziale durch einen Umbau der Bereiche Produktion, Handel und Konsum zu heben.

Batterie-Richtlinie und Nachhaltige Produktpolitik kommen zeitnah

Ein wesentliches Element dazu ist die kurzfristige Vorlage eines Gesetzes für Nachhaltige Produktpolitik, das insbesondere eine Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorsieht. Es sollen neue Kriterien wie Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit aufgenommen werden, um u.a. mehr Wiederaufbereitung und hochqualitatives Recycling zu ermöglichen.

Auch die Revision der EU-Batterierichtlinie wird wie geplant weiter vorangetrieben, ein Entwurf ist im Oktober 2020 zu erwarten. Voraussichtlich werden darin neue Maßnahmen enthalten sein zur Erhöhung der Sammelmenge und der Recyclingquoten und neue Vorschriften für einen verbindlichen Rezyklatanteil.

Das 8. Umweltaktionsprogramm und die Gesetzgebung „Empowering the consumer for the green transition“ verspäten sich hingegen um ein halbes Jahr und werden auf das 4. Quartal 2020 bzw. auf das 2. Quartal des Jahres 2021 verschoben. (MS)

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(Foto: EU-Kommission – Audiovisueller Dienst / Jennifer Jacquemart)

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