227.000 Unternehmen beteiligen sich an dualen Systemen
Gute Nachrichten für den Klima- und Ressourcenschutz: Immer mehr Unternehmen kommen ihrer Produktverantwortung im Sinne des Verpackungsgesetzes nach. Das heißt, wenn sie Verpackungen in Umlauf bringen, beteiligen sie sich an einem dualen System und übernehmen so auch finanziell Verantwortung für das umweltschonende Recycling. Aktuell verzeichnet die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) rund 227.000 Registrierungen im Verpackungsregister LUCID. Vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes Anfang 2019 lag die Zahl der Unternehmen mit Systembeteiligung noch bei rund 60.000.
Aktualisierter Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit
Damit der Kreislauf funktioniert und die Verpackungen aus dem Gelben Sack zu hochwertigen Recyclingrohstoffen verarbeitet werden können, müssen sie von vornherein möglichst recyclinggerecht gestaltet werden. Das Verpackungsgesetz sieht dafür finanzielle Anreize vor: Nach Paragraph 21 VerpackG sollen die Systembeteiligungsentgelte der dualen Systeme an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortierfähigkeit gekoppelt werden. Orientierung bietet der Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Anfang September 2021 hat die ZSVR eine neue Ausgabe des rechtsverbindlichen Mindeststandards veröffentlicht. Die Vorgaben wurden inhaltlich geschärft und mit anschaulichen Beispielen hinterlegt. So können auch Unternehmen ohne spezifisches Vorwissen den Mindeststandard leichter anwenden. Deutlich verbessert wurde laut ZSVR unter anderem der Umgang mit Verpackungsinnovationen. In diesem Fall können Unternehmen zur Bestätigung der tatsächlichen Verwertung ihrer Verpackungen Einzelnachweise erbringen.
Fit für neue gesetzliche Anforderungen
Auch mit Blick auf die europäische Gesetzgebung ist der Mindeststandard relevant für Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder in Verkehr bringen. Ende 2021 will die EU-Kommission eine Überarbeitung der europäischen Verpackungsrichtlinie veröffentlichen, die grundlegende Anforderungen an alle Verpackungen regelt. „Dazu gehören geringere Materialeinsätze, ökologisches Design und Vorgaben zum Rezyklateinsatz“, erklärt Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR. „Unternehmen, die für ihr Verpackungsdesign den Mindeststandard berücksichtigen, sind besser gerüstet für die neuen Regelungen, die aus Brüssel kommen.“
Praktische Unterstützung bei nachhaltigen Verpackungsoptimierung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bietet auch der Umweltdienstleister Interseroh mit seiner Verpackungsanalyse „Made for Recycling“. Die wissenschaftliche Bewertungsmethode, die vom bifa Umweltinstitut entwickelt und vom Fraunhofer IVV bestätigt wurde, ist als Standard für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen anerkannt – und wird unter Berücksichtigung des aktuellen Mindeststandards ständig weiterentwickelt. (Karin Thissen)
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