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17. Oktober 2022 | Mindeststandard der ZSVR

Neue Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Seit dem 1. September 2022 gilt der neue gesetzliche Mindeststandard für die Recyclingfähigkeit von Verkaufsverpackungen. Eine der wichtigsten Änderungen in diesem Jahr: Für die meisten faserbasierten Verpackungen gilt ab sofort eine Einzelnachweispflicht. Der Recycling- und Systemdienstleister Interseroh+ begrüßt die höheren Anforderungen – und unterstützt die Hersteller mit neuen Analyse-Methoden dabei, die Kreislauffähigkeit ihrer Verpackungen zu verbessern.

Es ist ein Thema, das Marken- und Verpackungshersteller gleichermaßen bewegt: Wie können Verpackungen so gestaltet werden, dass sie nicht nur in puncto Produktschutz und Marketing überzeugen, sondern zugleich die steigenden Anforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen? Und wann genau ist eine Verpackung fit für die Kreislaufwirtschaft? Jedes Jahr im September veröffentlicht die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) den aktuellen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll damit ein Orientierungsrahmen für die dualen Systeme und ihre Kunden geschaffen werden.

„Wir begrüßen den neuen Mindeststandard“, sagt Markus Müller-Drexel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Interseroh+ GmbH. „Besser recycelbare Verpackungen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klima- und ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Allerdings brauchen die Unternehmen konkrete Anhaltspunkte – das zeigen auch die Diskussionen in unseren Online-Seminaren.“ Als Mitglied im Expertenkreis „EK III“ arbeitet der Recycling- und Systemdienstleister aktiv an den jährlichen Aktualisierungen mit – und engagiert sich mit der Verpackungsanalyse „Made for Recycling“ zudem für eine nachhaltige Umsetzung. Die gemeinsam mit dem bifa Umweltinstitut entwickelte wissenschaftliche Bewertungsmethodik fußt auf dem Mindeststandard und unterstützt Unternehmen aus Industrie und Handel ganz praktisch dabei, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Papierverpackungen im Fokus

Zu den wichtigsten Neuerungen beim Mindeststandard zählt in diesem Jahr die Einzelnachweispflicht für die meisten faserbasierten Verpackungen. „Zahlreiche Faktoren wie zum Beispiel Folienbeschichtungen, funktionale Barrieren oder Klebepunkte können die Recyclingfähigkeit von Papierverpackungen beeinträchtigen“, erläutert Julian Thielen, Head of „Made for Recycling“ und Verpackungsingenieur bei Interseroh+. „Die neue Nachweispflicht ist daher eine gute und sinnvolle Maßnahme – auch wenn wir uns noch weitergehende Anforderungen insbesondere für Verbundverpackungen wünschen würden.“ In Kooperation mit externen Papierlaboren bietet Interseroh+ die Recyclingfähigkeits-Analyse von Papierverpackungen nach der PTS-Methode PTS-RH 021/2012 und der Aticelca UNI 11743:2019 an.

Neue Analysemethode für Kunststoffverpackungen

Eine weitere Änderung des Mindeststandards betrifft die Recyclingfähigkeit von Kunststoffverpackungen. So ist künftig co-extrudiertes Polyamid (PA) unter sehr engen Randbedingungen in PE-Folien erlaubt. Auch hier kann Interseroh+ mit seiner Verpackungsanalyse wertvolle Unterstützung leisten. Im unternehmenseigenen Kompetenzzentrum Interzero Plastics Innovations setzen die Expert*innen modernste Technik ein, um sowohl die Materialien und das Design der Verpackungen als auch die praktische Sortier- und Recyclingfähigkeit zu analysieren. Durch die Investition in das neue Aggregat Bruker FTIR microscope Lumos II ist das Labor in der Lage, auch mehrschichtige, co-extrudierte Folien zu analysieren und die einzelnen Schichten zu erkennen. Bereits 2020 erhielt das Labor im slowenischen Maribor die internationale Akkreditierung (ISO/IEC 17025:2017) – als einzige anerkannte Forschungseinrichtung in der EU, die sich auf die Entwicklung und Analyse von Recyclingkunststoffen spezialisiert hat. (Karin Thissen)

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Foto: Recycling-optimierte Verpackungen für unterschiedliche Anforderungen von Packiro: packiro.com/de/nachhaltigkeit/made-for-recycling/

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