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25. Februar 2020 | Umweltpolitische Sprecher von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP im Interview

Beratungen zur KrWG-Novelle: Viel Licht und viel Schatten

Über den Anfang Februar vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gehen die Meinungen auseinander. Welches Klima- und Ressourcenschutzpotenzial hat die Neufassung aus Sicht einiger im Bundestag vertretener Parteien? recyclingnews hat nachgefragt bei: Marie-Luise Dött, umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Thews, kreislaufwirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Bettina Hoffmann, umweltpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Judith Skudelny, umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion.

Setzt das neue Gesetz an den richtigen Stellschrauben an, um die Kreislaufwirtschaft voranzubringen und den Klima- und Ressourcenschutz zu verbessern?

Marie-Luise Dött: Fest steht: Nur wenn wir Stoffkreisläufe wirklich schließen, werden wir unsere umweltpolitischen Ziele erreichen. Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie gibt dafür wichtige Impulse – von der erweiterten Produktverantwortung über die Möglichkeit von Produktverboten bis zu Vorgaben für den Rezyklateinsatz. Mit der Novelle des KrWG wird diese Richtlinie jetzt in deutsches Recht umgesetzt. Ganz wichtig ist, dass in den Ressortverhandlungen erreicht wurde, dass private und öffentlich-rechtliche Entsorger gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Entsorgungsleistungen haben. Es war absolut inakzeptabel, dass im Referentenentwurf des BMU gefordert war, dass private Entsorger nachweislich bessere Leistungen erbringen sollten als öffentliche, um den Zuschlag zu bekommen.

Bereits in der EU-Abfallrahmenrichtlinie angelegt sind aber auch einige problematische Regelungen. So ist es ein Unding, dass Hersteller für die Beseitigung der Abfälle zahlen sollen, die nicht sie, sondern die Endverbraucher, verursachen – Stichwort Zigarettenkippen. Das hat mit dem Verursacherprinzip nichts zu tun. Es ist daher zu begrüßen, dass der Deutsche Bundestag bei der Erarbeitung einer Verordnung zur erweiterten Produktverantwortung beteiligt werden muss. Und auch auf die Ausgestaltung der Verordnung für Produktverbote werden wir ein wachsames Auge haben. Hier muss sichergestellt werden, dass klare Kriterien erarbeitet werden, anhand derer über wirklich erforderliche und ökologisch sinnvolle Produktverbote entschieden wird.

Michael Thews: Mit der Novelle des KrWG werden viele Punkte umgesetzt, die vor einigen Jahren noch nicht durchsetzbar waren. Zu nennen sind unter anderem die Erweiterung der Produktverantwortung, die Obhutspflicht und die Erhöhung und Dynamisierung der Recyclingquoten. Wichtig ist mir, dass die Recyclingquoten jetzt nach einem neuen Berechnungsverfahren ermittelt werden. Anders als bisher orientieren sich die Quoten an dem Output einer Sortieranlage und nicht mehr wie bisher am Input. Damit wird eine neue Transparenz hergestellt, die eine Umgehung der Recyclingquoten verhindert. Eine weitere wegweisende Neuregelung: Hersteller und Vertreiber von Einweg-Produkten aus Kunststoff sollen sich künftig an den Kosten für die Säuberung des öffentlichen Raums beteiligen.

Dr. Bettina Hoffmann: Der Gesetzentwurf geht kaum über eine 1:1-Umsetzung der Brüsseler Vorgaben hinaus. Das ist enttäuschend unambitioniert. So verpasst die Bundesregierung einen Einstieg in eine ressourcenleichte, klimaneutrale und giftfreie Kreislaufwirtschaft. Dringend benötigte Impulse für die Vermeidung von Abfall und die Kreislaufführung von Wertstoffen fehlen in dem Gesetzentwurf. Es ist zum Beispiel ein fatales Signal für die Kreislaufwirtschaft in Deutschland, wenn die Recyclingquoten für Siedlungsabfälle nun sogar abgesenkt werden. Die neue Output-orientierte Quotenberechnung ist für die Bundesregierung offensichtlich eine willkommene Ausrede, die Ambitionen beim Recycling runterzuschrauben. Insgesamt begräbt die Bundesregierung so den Anspruch, dass Deutschland wieder Vorreiter bei der Kreislaufwirtschaft wird.

Judith Skudelny: Das Gesetz bietet immerhin in der zweiten Überarbeitung einige wichtige Definitionen verschiedener Begrifflichkeiten und eine bislang fehlende Rezyklatdefinition. Eine Verbesserung stellt das Gesetz zweifelsfrei mit der Obhutspflicht im Hinblick auf die Retourenvernichtung dar. Gemäß dem Retourentacho 2019 wurden bislang rund 4 Prozent der Versandware „vernichtet“. Die Gründe hierfür wurden nicht erhoben, die vollständige Beschädigung der Ware durch eine ungenügende Verpackung oder Transport wäre eine Erklärung. Der weitaus größere Warenverlust findet durch Überproduktionen beispielsweise im Bereich der Fast-Fashion statt. Dieser nationale Lösungsansatz führt jedoch möglicherweise dazu, dass die überproduzierte Neuware zunächst als solche ins europäische Ausland verlagert wird bevor dann dort ggf. eine Vernichtung stattfindet. Eine weitere Verbesserung des jetzt beschlossenen KrWG im Vergleich zum ersten Entwurf bezieht sich auf das wieder eingerichtete Level Playing Field, also gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen, zwischen kommunaler und gewerblicher Sammlung.

Branchen- und Umweltverbände kritisieren, dass es nicht gelungen sei, verbindliche Vorgaben für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung sowie feste Rezyklateinsatzquoten vorzugeben. Wie stehen Sie zu dieser Kritik?

Marie-Luise Dött: Es ist nicht überraschend, dass etwa die Recyclingbranche Rezyklateinsatzquoten unterstützt, weil die Branche seit Jahren Probleme beim Absatz von Rezyklaten hat. Die Hersteller von Produkten, die die Rezyklate einsetzen sollen, sehen solche Quoten zum Teil skeptisch, denn sie müssen Produktqualität, Spezifikationen, Chemikalien-, Lebensmittel- sowie Stoffrecht und natürlich auch die Herstellungskosten im Blick haben. Vorgaben für Einsatzquoten von Rezyklaten müssen also vielfältige Interessen und Regelungen berücksichtigen. Um hier wirklich voranzukommen, müssen Hersteller, also die Nachfrageseite, sowie die Recyclingbranche und die Politik an einen Tisch, um Lösungswege für die Steigerung des Rezyklateinsatzes gemeinsam zu entwickeln. Zielkonflikte müssen klar benannt und dann aufgelöst werden. Gut ist aus meiner Sicht, dass die öffentliche Hand auf der Nachfrageseite in diesem Bereich besonders gefordert wird.

Michael Thews: Die SPD-Bundestagsfraktion nimmt derzeit mit allen Verbänden, Organisationen und Bundestagsfraktionen Gespräche auf, um die Kritik zu prüfen. Ich bin überzeugt, dass im parlamentarischen Verfahren noch Änderungswünsche berücksichtigt werden. Ich möchte aber festhalten, dass die Anforderungen an die Produktverantwortung, an Rücknahme- und Rückgabepflichten sowie die Verwertung ebenso wie die Regelungen zur öffentlichen Beschaffung deutlich verschärft worden sind. So sieht der Gesetzentwurf vor, statt wie bisher bei der öffentlichen Beschaffung die Berücksichtigung umweltfreundlicher und nachhaltiger Produkte nur zu prüfen, solchen Produkten künftig den Vorzug zu geben. Die öffentliche Hand kann und muss hier Vorreiter sein und die Marktfähigkeit nachhaltiger Produkte verbessern. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens werden wir prüfen, ob weitere Änderungen notwendig sind. Insbesondere müssen die Entscheider in den Behörden durch Informationen unterstützt werden. Letztendlich muss jeder Sachbearbeiter in der Lage sein, zügig, rechtssicher und ohne großen Aufwand umweltfreundliche Produkte zu beschaffen. Dies gilt in gleicher Weise für den Einsatz von Rezyklaten, die SPD wird genau prüfen, wie der Anteil von Rezyklaten in der Herstellung verbessert werden kann.

Dr. Bettina Hoffmann: Die Bundesregierung schlägt vor, dass Produkte, die für eine Kreislaufwirtschaft geeignet sind oder in denen recycelte Materialien eingesetzt werden, künftig stärker durch die öffentliche Beschaffung nachgefragt werden sollen. Das ist grundsätzlich richtig, aber die Bundesregierung geht hier den zweiten Schritt vor dem ersten. Solange es im Produktrecht keine verbindlichen Standards für den Einsatz von Rezyklaten, für Reparaturfähigkeit oder Langlebigkeit gibt, wird es kaum geeignete Produkte am Markt geben. Die Bundesregierung löst also auch an dieser Stelle nicht die grundlegenden Probleme.

Judith Skudelny: Ich glaube, die Umweltministerin scheitert an der Wirklichkeit der Rezyklatverwendung. Beim PET zeigt sich, dass hochwertige Rezyklate durchaus einen hochpreisigen Weg in den Markt finden. Allerdings: Bei anderen Qualitäten fehlen schlicht die allgemeingültigen Standards. Wir brauchen für den Markt der Kunststoffrezyklate eine Normierung der Qualität. Nur wenn der neu entstandene Sekundärrohstoff einer Qualitätskategorie zugeordnet werden kann, ist ein rechtssicherer Handel mit der Ware möglich. Weil diese aber nicht vorliegen, konnte die Ministerin auch keine Quotenvorgaben für verschiedene Produkte festlegen.

Wie können weitere Verbesserungen für den Recyclingstandort Deutschland aussehen? Für welche Punkte setzen Sie sich konkret im Gesetzgebungsverfahren ein?

Marie-Luise Dött: Eine Voraussetzung für weitere Verbesserungen ist, Produkte so herzustellen, dass sie aus möglichst wenig unterschiedlichen Stoffen oder Stoffgemischen hergestellt werden. Ein zweiter Ansatz sind die Sortiertechnologien. Hier ist in den vergangenen Jahren viel passiert – gerade auch durch das Verpackungsgesetz. Die Recyclinganlagen sind technologisch vielerorts auf höchstem Niveau. Recyclingtechnologien „Made in Germany“ sind ein Exportschlager. Eine der wichtigsten Bedingungen, um Rezyklate wieder zu nutzen und damit auch Geld zu verdienen, ist die Sortenreinheit der Rezyklate. Deutsche Unternehmen sind hier sehr innovativ und können den technologischen Vorsprung weiter ausbauen.

Was unsere Schwerpunkte im parlamentarischen Verfahren angeht, so ist klar: Wir wollen eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben. Wir wollen einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern. Wir wollen, dass die Verordnungsermächtigungen in den Paragrafen 24 und 25 so formuliert sind, dass sie keinen Freibrief für unbegründete Produktverbote oder Kostenbelastungen für Hersteller darstellen. Eingriffe ins Eigentum oder die Einschränkung der freien Berufsausübung müssen verhindert werden. Und wir wollen einen Rechtsrahmen, der die stoffliche Wiedernutzung von Rezyklaten stärkt.

Michael Thews: Wichtig ist mir, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ermächtigungsverordnungen auch genutzt werden. Das novellierte KrWG sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, insbesondere bei der Produktverantwortung schärfere und genauere Regelungen vorzunehmen. Diese Ausgestaltung muss zügig umgesetzt werden, dafür werde ich mich auch im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens einsetzen. 

Dr. Bettina Hoffmann: Die Ausweitung der Produktverantwortung bleibt leider vollkommen unverbindlich. Die Bundesregierung muss schnellstmöglich konkretisierende Verordnungen nachlegen und verbindliche Standards für den Einsatz von Rezyklaten, recyclingfreundliches Design, Reparierbarkeit oder Langlebigkeit von Produkten setzen. Das werden wir im weiteren parlamentarischen Verfahren genauso einfordern wie ambitionierte Recyclingquoten und ein verbindliches Abfallvermeidungsziel.

Judith Skudelny: Regulatorischen Maßnahmen sowie einem Zwangseinsatz stehe ich kritisch gegenüber. Richtig ist, dass wir mehr Investitionen im Bereich des Kunststoffrecyclings benötigen. Richtig ist auch, dass wir hierfür einen guten Rahmen setzen müssen. Dieser Rahmen darf aber aus meiner Sicht keine Abnahmegarantie sein. Wenn Investitionen in ein hochwertiges Recycling fehlen, weil die Kette von Sammlung, Sortierung bis hin zur Ballenware nicht ausreichend finanziert ist, wäre im jetzigen System eine Überprüfung der Finanzierung des Dualen Systems der richtige Ansatzpunkt. Notwendig ist eine klare Kostentragung für Innovationen zu Beginn der Recyclingkette. Am Ende muss Spielraum für den Markt sein. Aus meiner Sicht wäre es zudem sinnvoll, die Spreizung der Preise im Verpackungsgesetz zu erhöhen und so recycelbare Verpackungen deutlich attraktiver zu machen. (SB)

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(Foto: magele-picture – stock.adobe.com)

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